Gewährleistung
Haben Sie das Produkt direkt bei der Deutschen Telekom, z. B. im T-Punkt oder beim
T-Versand, gekauft, gilt Folgendes:
Die Deutsche Telekom AG leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes
eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum der Deutschen Telekom AG über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises
verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von der Deutschen Telekom
zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung
(Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie durch höhere
Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner
nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbaren
Akkumulatoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen Telekom AG anerkannte gewährleistungspflichtige
Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandkosten für den billigsten
Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen dabei zu Lasten der Deutschen
Telekom AG.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft,
gilt Folgendes:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhändler,
bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises
verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Fachhändler
zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis
des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg,
ggf. Rechnung) zu erbringen.
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