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ten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie deutlich erkennbar und
in angemessener Form einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie einen
Haftungsausschluss veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und
das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und zusammen mit der
Bibliothek jeweils eine Kopie dieser Lizenz weitergeben.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopier- und Versandvorgang eine Gebühr
verlangen. Wenn Sie es wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie
anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) der Bibliothek oder irgendeines Teils davon verändern,
wodurch ein auf der Bibliothek basierendes Werk entsteht, und Sie dürfen derar-
tige Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und
verbreiten, vorausgesetzt, dass zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingun-
gen erfüllt werden:
1. Das Bearbeitungsergebnis muss selbst wieder eine Software-Bibliothek sein.
2. Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk
versehen, der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung der Dateien
hinweist und das Datum jeder Änderung angibt.
3. Sie müssen dafür sorgen, dass das Werk als Ganzes Dritten unter den Bedin-
gungen dieser Lizenz ohne Lizenzgebühren zur Verfügung gestellt wird.
4. Wenn sich eine Funktionseinheit der bearbeiteten Bibliothek auf eine Funk-
tion oder Datentabelle stützt, die von einem die Funktionseinheit nutzenden
Anwendungsprogramm bereitgestellt werden muss, ohne dass sie als Argu-
ment übergeben werden muss, wenn die Funktionseinheit angesprochen
wird, dann müssen Sie sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen,
sicherzustellen, dass die betreffende Funktionseinheit auch dann noch funk-
tioniert, wenn die Anwendung eine solche Funktion oder Datentabelle nicht
bietet, und dass sie den sinnvoll bleibenden Teil ihres Bestimmungszwecks
noch ausführt.
(So hat z.B. eine Funktion zum Berechnen von Quadratwurzeln einen von
der Anwendung unabhängigen genau definierten Zweck. Deshalb verlangt
§2 Absatz d, dass jede von der Anwendung bereitgestellte Funktion oder
von dieser Funktion benutzte Tabelle optional sein muss: Auch wenn die
Anwendung sie nicht bereitstellt, muss die Quadratwurzelfunktion trotzdem
noch Quadratwurzeln berechnen).
GNU Lesser General Public License (LGPL2)