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Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedem,
der die Software weitergibt, verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie
zum Verzicht auf diese Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben
sich bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Bibliothek ver-
breiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die wir Ihnen
eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien der
Bibliothek verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den
Quelltext erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code mit der
Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die vollständigen Objekt-Dateien
zukommen lassen, so dass sie selbst diesen Code mit der Bibliothek neu linken
können, auch nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen und
sie neu compiliert haben. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit
sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Bibliothek unter ein
Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das
Recht gibt, die Bibliothek zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen wir darüber hinaus
vollkommen klarstellen, dass für diese freie Bibliothek keinerlei Garantie besteht.
Auch sollten, falls die Software von jemand anderem modifiziert und weitergege-
ben wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit
irgendwelche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen
Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz jedes freien Pro-
gramms eine ständige Bedrohung dar. Wir möchten sicherstellen, dass keine Firma
den Benutzern eines freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem
sie von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende Lizenz erwirbt.
Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für eine Version der Bibliothek erworbe-
ne Patentlizenz mit der in dieser Lizenz (also der LGPL) im einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Die meiste GNU-Software einschließlich einiger Bibliotheken fällt unter die gewöhn-
liche Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz (GNU-GPL). Die vorliegende Lizenz, also
die GNU-LGPL, gilt für gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet
sich wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen Lizenz (GNU-
GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse Bibliotheken, um das Linken (d.h. die
Verknüpfung von Bibliotheken und anderen Programmteilen zu einem lauffähigen
Programm – Anmerkung der Übersetzer) von Programmen, die nicht frei sind, mit
diesen Bibliotheken zu gestatten.
GNU Lesser General Public License (LGPL2)