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Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Paten-
te oder andere Eigentumsansprüche zu verletzen oder die Gültigkeit solcher
Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität
des Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das durch die Praxis
öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben großzügige Beiträge zu
dem großen Angebot der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber,
zu entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph ist dazu gedacht, deutlich klarzustellen, was als Konsequenz aus
dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
§8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnitt-
stellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter
diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische Begrenzung der Verbreitung
angeben, in der diese Staaten ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung
nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind.
In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in
diesem Text niedergeschrieben.
§9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versio-
nen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber
im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versions-
nummer oder „jeder späteren Version“ (“any later version”) unterliegt, so haben
Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder
denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation
veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, können
Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröf-
fentlicht wurde.
§10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen freien
Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung anders sind,
schreiben Sie an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Für Software, die
unter dem Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die
Free Software Foundation; wir machen zu diesem Zweck gelegentlich Ausnahmen.
Unsere Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet werden, zum einen den
GNU General Public License (GPL2)