Gewährleistung
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Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Home oder Fachhändler),
leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mängelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigen-
tum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der
Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeb-
licher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemä-
ße Kaufbestätigung (Kaufbeleg oder Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung so-
wie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht
unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie
zum Beispiel Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsend-
gerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline
der Deutschen Telekom wenden:
0180 5 1990
14 ct/min pro angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Tele-
kom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich (Stand 01.01.2008)
CE-Konformitätserklärung
Dieses Gerät erfüllt die Anforderungen der EU-Richtlinie:
1999/5/EG
Die Konformität mit der o.a. Richtlinie wird durch das CE-Zeichen auf dem Ge-
rät bestätigt.
Die Konformitätserklärung kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
Deutsche Telekom AG
Zentrum Endgeräte
CE-Management
Postfach 1227
48542 Steinfurt