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Anhang
Gewährleistung.
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (Fachhändler oder Deut-
sche Telekom), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikations-
endgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung
zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Liefe-
rung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das
Eigentum des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung
des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern
der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen.
Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemä-
ße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung,
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgü-
tern, wie z. B. Druckerpatronen und wieder aufladbare Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsend-
gerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Service-
Hotline 0180 5 5190 wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,14 EUR je
angefangene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen
Telekom (bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen möglicherweise abweichende
Kosten).
Garantiegeber
VTech Telecommunications Ltd.
23/F, Tai Ping Industrial Centre, Block 1
57 Ting Kok Road
Tai Po, NT, HK
Sie erreichen uns in Deutschland unter der Rufnummer unseres Servicepart-
ners 0180 5 5190 (Verbindungspreis 0,14 EUR pro angefangene 60 Sekun-
den bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom / bei Anrufen
aus den Mobilfunknetzen möglicherweise abweichende Kosten).