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Anhang
Herstellergarantie.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Sachmängelansprüchen, die Ihnen gegen
Ihren Verkäufer zustehen, können Sie für das von Ihnen gekaufte Telefon die
nachfolgende Garantie gegenüber dem Hersteller in Anspruch nehmen:
Umfang der Garantie
Wenn ein herstellungsbedingter Material- und/oder Verarbeitungsmangel
(nachfolgend „Mangel“) bei dem Telefon in den ersten 24 Monaten ab Kauf-
datum von einem Händler auftritt, können Sie unsere Garantieleistung in
Anspruch nehmen. Die Erbringung von Garantieleistungen verlängert nicht
die Garantiezeit insgesamt.
Garantieleistung
Wir erfüllen unsere Garantieverpflichtung für Mängel nach unserer Wahl
durch kostenlose Reparatur oder durch Austausch des mangelhaften Tele-
fons gegen ein mangelfreies. Ausgetauschte Teile und Telefone gehen in
unser Eigentum über.
Garantieausschlüsse
Die Garantie umfasst nicht optionales Zubehör und Mängel, die durch unsach-
gemäße Behandlung, Bedienungsfehler oder durch Fremdeinwirkung entstan-
den sind. Ausgenommen von der Garantieleistung sind auch Verbrauchs- und
Verschleißteile, wie bspw. Batterien, die allein aufgrund ihres Gebrauchs funkti-
onslos werden.
Eventuelle Kosten für Modifikationen oder Anpassungen des Telefons, die erfor-
derlich werden, um es an die nationalen technischen oder sicherheitsrelevanten
Anforderungen eines Landes anzupassen, in dem das Telefon nicht gekauft,
aber betrieben werden soll, werden durch diese Garantie nicht abgedeckt.
Geltendmachung der Garantie
Um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie den Kaufbe-
leg (Rechnung, Quittung), aus dem sich das Kaufdatum und die Modellbe-
zeichnung des Telefons ergeben.
Der Mangel des Telefons muss innerhalb der Garantiefrist von Ihnen gegen-
über dem Hersteller geltend gemacht werden. Hierzu steht Ihnen die Service-
Hotline 0180 5 5190 zur Verfügung (Verbindungspreis 0,14 EUR pro angefan-
gene 60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom
/ bei Anrufen aus den Mobilfunknetzen möglicherweise abweichende Kosten).