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Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft, gilt folgende
Gewährleistung:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fachhändler, bei dem
Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die Nacherfüllung
beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte
Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kaufpreises verlan-
gen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von dem Fachhändler zu vertreten ist,
Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der Nachweis des
Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rech-
nung) zu erbringen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte in das
Gerät eingegriffen wird. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewah-
rung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und
wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Anhang