18.5 Berechtigungen der Internteilnehmer
Kennziffer:
51nn Teilnehmer nn ist vollamtsberechtigt.
Der Teilnehmer hat keine Wahleinschränkungen für Externgespräche. Der
Teilnehmer kann Intern- und Externgespräche aufbauen und entgegennehmen.
52nn Teilnehmer nn ist halbamtsberechtigt.
Der Teilnehmer kann selbst keine Externgespräche aufbauen. Sonst hat er sie
selben Rechte wie ein vollamtsberechtigter Teilnehmer.
53nn Teilnehmer nn ist nichtamtsberechtigt.
Der Teilnehmer kann nur Interngespräche führen. Für Teilnehmer 21 ist dieses
Leistungsmerkmal nicht verfügbar. Ist der Teilnehmeranschluss 25 oder 26 nicht
als Telefon programmiert, ist diese Programmierung nicht möglich.
54nn Teilnehmer nn ist nur türberechtigt.
Der Teilnehmer kann nur Türgespräche führen. Intern - und Externgespräche sind
nicht möglich. Für Teilnehmer 21 ist dieses Leistungsmerkmal nicht verfügbar. Ist
der Teilnehmeranschluss 25 oder 26 nicht als Telefon programmiert, ist diese Pro-
grammierung nicht möglich.
55nn Teilnehmer nn ist türberechtigt.
Zusätzlich zu der Vollamts-, Halbamts- oder Nichtamtsberechtigung ist der
Teilnehmer türberechtigt. Er kann Türgespräche führen.
56nn Teilnehmer nn ist nicht türberechtigt.
Unabhängig von der Vollamts-, Halbamts- oder Nichtamtsberechtigung ist der Teil-
nehmer nicht türberechtigt. Er kann keine Türgespräche führen.
Wird einem nur türberechtigten Teilnehmer die Türberechtigung entzogen, so wird
er automatisch nichtamtsberechtigt und kann somit Interngespräche führen.
500nn Teilnehmer nn ist nicht bevorrechtigt.
Der Teilnehmer kann kein Externgespräche unterbrechen um selbst ein
Externgespräch aufbauen zu können.
501nn Teilnehmer nn ist bevorrechtigt.
Der Teilnehmer kann ein bestehendes Externgespräche eines nicht bevorrechtig-
ten Teilnehmers unterbrechen um selbst ein Externgespräch aufbauen zu können.
Diese Funktion ist besonders in Verbindung mit Notruftelefonen von Vorteil, um im
Notruffall sicher eine Verbindung zu einer Leitzentrale aufbauen zu können.
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