HINWEISE ZUR STÖRUNGSBESEITIGUNG:
Kein Außentemperaturempfang
Werden die Außenwerte des Temperatursensors nicht empfangen, erscheint „- -“ auf dem Display. Prüfen Sie
die Batterien und starten Sie einen weiteren Versuch. Beachten Sie, dass Sie für den Neustart immer die
Batterien aus beiden Geräten entnehmen und in Sender und Empfänger innerhalb von einer Minute einlegen
müssen. Vermeiden Sie die Nähe zu anderen elektrischen Geräten (Fernseher, Computer, Funktelefone) und
massiven Metallgegenständen.
Prüfen Sie, ob eine Übertragung der Messwerte vom Sender am gewünschten Aufstellort zur Basisstation
stattfindet (Reichweite Freifeld max. 100 Meter, bei massiven Wänden, insbesondere mit Metallteilen kann
sich die Sendereichweite erheblich reduzieren). Suchen Sie sich gegebenenfalls einen neuen Aufstellort für
Sender und/oder Empfänger. „Sichtkontakt“ zwischen Sender und Empfänger verbessert oftmals die
Übertragung.
Kein Empfang der Wettervorhersage:
Bei Übertragungsproblemen beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Es wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 – 2 Metern zu eventuell störenden Geräten wie
Computerbildschirmen und Fernsehgeräten einzuhalten.
In Stahlbetonbauten (Kellern, Aufbauten) ist das empfangene Signal natürlicherweise schwächer. In
Extremfällen wird empfohlen, das Gerät in Fensternähe zu platzieren und/oder durch Drehen das Funksignal
besser zu empfangen.
Überprüfen Sie die Stärke des Empfangssignals am Empfangsstärkesymbol (siehe 4.5 „Empfangsqualität)
Spätestens über Nacht sollte die Station das Wetter korrekt anzeigen. Nachts sind die atmosphärischen
Störungen meist geringer und ein Empfang ist in den meisten Fällen möglich.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
•
Elektrischer und elektronischer Abfall enthält schädliche Substanzen. Die Entsorgung von
Elektronikabfall in der freien Natur und/oder auf nicht genehmigten Schuttabladeplätzen zerstört
nachhaltig die Umwelt.
•
Zur Erlangung der Adressen legaler Schuttabladeplätze mit selektiver Abfallverwertung kontaktieren Sie
bitte Ihre lokalen und/oder regionalen Verwaltungsbehörden.