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Kategorie 3 *
Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers
getauscht werden dürfen
Tretkurbel
(Wenn die Abstände – Tretkurbeln / Rahmen-
mitte (Q-Faktor) eingehalten werden)
Laufrad ohne Nabenmotor
(Wenn die ETRTO eingehalten wird)
Kette / Zahnriemen
(Wenn die Originalbreite eingehalten wird)
Felgenband
(Felgenbänder und Felgen müssen aufeinan-
der abgestimmt sein. Veränderte Kombinatio-
nen können zu Verrutschen des Felgenbands
und somit zu Schlauchdefekten führen)
Reifen
(Die stärkere Beschleunigung, das zusätzliche
Gewicht und dynamischere Kurvenfahren ma-
chen den Einsatz von Reifen notwendig, die
für den E-Bike Einsatz freigegeben sind. Dabei
gilt zu berücksichtigen, dass die ETRTO ein-
gehalten wird)
Bremszüge / Bremsleitungen
Bremsbeläge
(Scheiben-, Rollen-, Trommel-Bremsen)
Lenker- Vorbau-Einheit
(Soweit die Zug- und / oder Leitungslängen
nicht verändert werden müssen. Innerhalb der
originalen Zuglängen sollte eine Veränderung
der Sitzposition im Sinne des Verbrauchers
möglich sein. Darüber hinaus verändert sich
die Lastverteilung am Rad erheblich und führt
potentiell zu kritischen Lenkeigenschaften)
Sattel und Sattelstützeinheit
(Wenn der Versatz nach hinten zum Seri-
en- / Original Einsatzbereich nicht größer als
20 mm ist. Auch hier sorgt eine veränderte
Lastverteilung außerhalb des vorgesehenen
Verstellbereichs ggf. zu kritischen Lenkeigen-
schaften. Dabei spielt auch die Länge der Satt-
telstreben am Sattelgestell und die Sattelform
eine Rolle)
Scheinwerfer
(Scheinwerfer sind für eine bestimmte Spannung
ausgelegt, welche zu den Akkus der Fahrzeuge
passen müssen. Zusätzlich ist die elektromag-
netische Verträglichkeit (EMV) zu gewährleisten,
wobei der Scheinwerfer einen Teil der potentiel-
len Störsendung ausmachen kann)
* Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen,
wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den
entsprechenden Normenausreichend geprüft und eine Risiko-
analyse durchgeführt wurde.Stand 14-06-2016
Kategorie 4
Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist
Steuerlager
Innenlager
Pedale
(Wenn das Pedal zum Serien- / Original-Ein-
satzbereich nicht breiter ist)
Umwerfer
Schaltwerk
(Alle Schaltungsbestandteile müssen für die
Gangzahl passend und untereinander kompa-
tibel sein)
Schalthebel / Drehgriff
Schaltzüge und Hüllen
Kettenblätter / Riemenscheibe / Zahnkranz
(Wenn die Zähnezahl und der Durchmesser
gleich wie beim Serien- / Original Einsatzbe-
reich ist)
Kettenschutz
Radschützer
(Wenn die Breite nicht kleiner als die Seri-
en- / Originalteile sind und der Abstand zum
Reifen min. 10 mm beträgt)
Speichen
Schlauch gleicher Bauart und gleiches Ventil
Dynamo
Rücklicht
Rückstrahler
Speichen-Rückstrahler
Ständer
Griffe mit Schraubklemmung
Glocke
Quelle: www.ziv-zweirad.de
Abweichende Regelungen für
S-Pedelecs / E-Bikes
Wenn oberhalb 25 km/h unterstützt
wird, handelt es sich nicht um ein
Pedelec im Sinne der Richtlinie
2002 / 2004 / EG, daher besteht die Picht
zur Typgenehmigung/Einzelzulassung.
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