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Gesetzliche Bestimmungen
Bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen, infor-
mieren Sie sich bitte über die jeweils geltenden
nationalen Vorschriften. In Deutschland regeln
dies die StVZO und die STVO.
Anforderungen der StVZO:
Zwei unabhängig voneinander funktionierende
Bremsen, jeweils eine pro Vorder- und Hinterrad
Lichtanlage mit weißem Front- und rotem
Heckscheinwerfer
Betrieben u. a. durch eine fest installierte Licht-
maschine oder durch Akkus oder Batterien, die
den aktuellen gesetzlichen Vorschriften genügen
helltönende Glocke
Reektoren:
vorne: weiß, groß, darf im Scheinwerfer sein
hinten: ein roter, darf im Rücklicht sein
Laufräder: zwei gelbe Reektoren pro Rad, alter-
nativ weiße reektierende Ringe in Mantel oder
Felgen / reektierende Stifte an den Speichen
Pedale: pro Pedal je ein gelber Reektor nach
vorne und nach hinten weisend
Jede lichttechnische Anlage muss das Prüfzei-
chen der amtlichen Zulassung tragen: Eine Wel-
lenlinie und eine K-Nummer.
Bei technischen Veränderungen beachten Sie
immer, dass elektrische Bauteile nur gegen bau-
artgeprüfte Teile ausgetauscht werden dürfen!
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßen-
verkehr in Österreich müssen Sie sich nach der
146. Verordnung / Fahrradverordnung richten. Die-
se nden Sie im Bundesgesetzblatt Österreich.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelun-
gen in den Verordnungen über die technischen
Anforderungen an Strassenfahrzeuge. Hier le-
sen Sie bitte die Artikel 213 bis 218.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Fahrräder dienen als Fortbewe-
gungsmittel für eine Einzelperson.
Die Mitnahme einer weiteren Per-
son auf dem Fahrrad ist nur im Rahmen der
jeweiligen nationalen Gesetzgebung zuläs-
sig. Eine Ausnahme bildet beispielsweise
ein Tandem. Wenn Sie Gepäck transportie-
ren möchten, setzt dies eine geeignete Vor-
richtung am Fahrrad voraus. Kinder dürfen
nur in Kindersitzen und dafür vorgesehenen
Anhängern transportiert werden. Achten Sie
hier auf hochwertige Qualität!
Beachten Sie dabei das zulässige Gesamt-
gewicht.
(siehe Seite U5)
Zulässiges Gesamtgewicht: Ge-
wicht Fahrer + Gewicht Fahrrad +
Gewicht Gepäck
Die Angaben in dieser Bedienungsanleitung gel-
ten nur für die Fahrradtypen, die auf dem Um-
schlag aufgeführt sind. Angaben für einzelne
Fahrradtypen sind entsprechend bezeichnet.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört
auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen, die in dieser
Bedienungsanleitung beschrieben sind.
Gefahren einer unsachgemäßen
Benutzung
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur im
Rahmen seines bestimmungsgemäßen Ge-
brauchs.
Lesen Sie dazu den Abschnitt „bestim-
mungsgemäßer Gebrauch“.
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt
auch die Einhaltung der Betriebs- Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen, die in
dieser Anleitung beschrieben sind.
Informieren Sie auch andere Nutzer über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch und
die Gefahren bei Nichteinhaltung.
Eine unsachgemäße Nutzung, Überlastung
oder mangelnde Pege kann Unfälle und
Stürze mit schwersten Verletzungen für Sie
und Andere zur Folge haben!
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die
nationale Gesetzgebung vorschreibt, dürfen
Typ 1
Trekkingräder
und entsprechend aus-
gestattete Pedelecs, Ju-
gendräder, Kinderräder
und Singlespeed / Fixie-
Räder im öffentlichen
Straßenverkehr und in leichtem Gelände wie z. B.
Feldwegen, eingesetzt werden.
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