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7. EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG VON SUUNTO
Suunto garantiert, dass Suunto oder ein autorisiertes Suunto-Servicezentrum (im
Folgenden als „Servicezentrum“ bezeichnet) während der Gewährleistungszeit gemäß
den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser eingeschränkten Gewährleistung nach
eigenem Ermessen Material- oder Verarbeitungsfehler kostenlos entweder durch a)
Reparatur oder b) Austausch oder c) Auszahlung des Kaufpreises für das Produkt
nachbessert. Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nur in dem Land gültig und
einklagbar, in dem das Produkt erworben wurde, es sei denn, es gilt eine anderslau-
tende lokale Gesetzgebung.
Gewährleistungszeit
Die eingeschränkte Gewährleistungszeit beginnt mit dem ursprünglichen Kaufdatum.
Die Gewährleistungszeit beträgt zwei (2) Jahre für Anzeigegeräte. Für Zubehör
und Verschleißteile einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Akkus, Ladegeräte,
Dockingstationen, Riemen, Kabel und Schläuche gilt eine Gewährleistungsfrist von
einem (1) Jahr.
Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen
Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht für:
1. a) normale Verschleißerscheinungen, b) durch unsachgemäße Behandlung
entstandene Defekte oder c) Defekte oder Schäden, die durch den Einsatz des
Produkts in anderer als der vorgesehenen oder empfohlenen Weise entstehen;
2. Benutzerhandbücher oder Artikel von Drittanbietern;