13. SUUNTO EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG FÜR
SUUNTO TAUCHCOMPUTER UND SUUNTO TAUCHCOMPUTER-
ZUBEHÖR
Diese eingeschränkte Gewährleistung gilt ab dem 1. Januar 2007.
Suunto Oy („Suunto“) räumt diese eingeschränkte Gewährleistung allen Ersterwerbern
von Suunto Tauchcomputern und/oder Suunto Tauchcomputer-Zubehör („Produkt“)
ein.
Suunto garantiert, dass Suunto oder ein autorisiertes Suunto-Servicezentrum während
der Gewährleistungszeit gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser ein-
geschränkten Gewährleistung nach eigenem Ermessen Material- oder Verarbeitungs-
fehler kostenlos entweder durch a) Reparatur des Produkts oder der Teile oder b)
Austausch des Produkts oder der Teile oder c) Auszahlung des Kaufpreises für das
Produkt nachbessert. Die Bestimmungen des in Ihrem Land geltenden Rechts hinsicht-
lich des Verkaufs von Konsumgütern werden durch diese eingeschränkte Gewährleis-
tung nicht beeinträchtigt.
Diese eingeschränkte Gewährleistung ist nur in dem Land gültig und einklagbar, in
dem Sie das Produkt erworben haben, vorausgesetzt, dass Suunto das Produkt für
den Verkauf in diesem Land vorgesehen hat. Erwerben Sie das Produkt jedoch in
einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in Island, Norwegen, der Schweiz oder
der Türkei, und Suunto hatte ursprünglich beabsichtigt, das Produkt in einem dieser
Länder zu vertreiben, dann ist diese eingeschränkte Gewährleistung in all diesen
Ländern gültig und einklagbar. Die Garantieleistungen können aufgrund möglicher
landesspezifischer Bauteile im Produkt eingeschränkt sein.
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