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Hinweis:
Weitere Informationen
zum bestimmungsge-
mäßen Gebrauch Ihres
STEVENS Pedelecs
sowie zum maximal
zulässigen Gesamtge-
wicht (Fahrer, Gepäck,
eventuell Anhängelast
und Pedelec zusammen-
gerechnet) finden Sie
im Fahrradpass und im
Kapitel „Vor der ersten
Fahrt“.
Achtung:
Die Gewichtsverteilung beim STEVENS Pedelec unterscheidet sich
deutlich von der Gewichtsverteilung bei Fahrrädern ohne Antrieb. Ein
STEVENS Pedelec ist deutlich schwerer als ein Fahrrad ohne Antrieb.
Dies erschwert das Schieben, Anheben und Tragen des STEVENS
Pedelecs. Beachten Sie dies beim Ein- und Ausladen in ein Kraftfahr-
zeug und beim Verladen auf oder an ein Fahrradträgersystem.
Achtung:
Die Montage eines
Kindersitzes an Ihrem
STEVENS Pedelec ist
grundsätzlich möglich!
Ihr STEVENS Fach-
händler empfiehlt und
montiert Ihnen gerne
passende Modelle für Ihr
STEVENS Pedelec.
Achtung:
Beachten Sie, dass sich sowohl das Bosch-
als auch das Shimano STePS-System nach
einer gewissen Zeit ohne Leistungsabgabe
aus Energiespargründen abschaltet. Durch
einmaliges Drücken der Ein-Aus-Taste,
wecken Sie das System wieder auf.
Beachten Sie, dass es verschiedene Pedelec- und E-Biketypen gibt, die unter-
schiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen. Schauen Sie deshalb
im Fahrradpass nach, in welcher Klasse Ihr STEVENS Pedelec oder E-Bike angesie-
delt ist. Beachten Sie die mit dieser Zuordnung einhergehenden speziellen Regeln
im Straßenverkehr, aber auch auf Tour durch die Landschaft.
1. Pedelecs (Pedal Electric Cycles) oder auch EPACs (Electrically Power Assisted
Cycles) sind Fahrräder, bei denen sich der Hilfsmotor nur einschaltet, wenn der
Fahrer in die Pedale tritt. Stellen Sie das Treten ein, schaltet auch der Motor ab.
Um ein Pedelec fahren zu dürfen, benötigen Sie keinen Führerschein, wenn sich
die Unterstützung durch den Motor automatisch bei einer Geschwindigkeit von
25km/h abschaltet. Die rechtlichen Bestimmungen für das Fahren mit einem
Pedelec bezüglich Führerschein, Betriebserlaubnis, Helmpflicht, Versicherung,
Radwegenutzung etc. finden Sie in der „Übersicht Pedelecs und S-Pedelecs –
rechtliche Bestimmungen in Deutschland“ am Ende dieses Kapitels. Verwech-
seln Sie Ihr Pedelec nicht mit einem „schnellen Pedelec“ (S-Pedelec, 45km/h,
siehe Punkt 2.).
Inzwischen gibt es fast alle Fahrradtypen auch als elektrische Fahrräder. Benut-
zen Sie Ihr STEVENS Pedelec ausschließlich gemäß seinem Bestimmungszweck,
sonst besteht die Gefahr, dass das STEVENS Pedelec den Belastungen nicht
gewachsen ist und versagt, was zu nicht vorhersehbaren Unfallfolgen führen
kann!
Lesen Sie zwingend die Kapitel „Bestimmungsgemäßer Gebrauch“ und „Vor
der ersten Fahrt“. Dort finden Sie ausführliche Hinweise zur Nutzung der
Pedelecs der jeweiligen Kategorie oder wenden Sie sich an Ihren STEVENS
Fachhändler.
Gefahr:
Unterlassen Sie an Ihrem STEVENS Pedelec Veränderungen oder Manipulationen
(„Tuning“) jeglicher Art. Unfallgefahr! Veränderungen und Manipulationen führen
dazu, dass sowohl die Garantie als auch der Versicherungsschutz erlöschen und Ihr
STEVENS Pedelec nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bzw. im Geltungsbe-
reich der StVZO genutzt werden darf.
Die Anfahr- bzw. Schiebehilfe unterstützt Sie, wenn Sie das STEVENS Pedelec
schieben oder beim Losfahren am Berg – auch wenn Sie nicht treten – bis zu
einer Geschwindigkeit von 6km/h. Auf öffentlichen Straßen benötigen Sie für
diese STEVENS Pedelecs kein Versicherungskennzeichen.
2. Schnelle Pedelecs (S- oder Speed-Pedelecs) gelten als Kleinkraftrad bzw. nach
EU-Recht als „Leichtkraftrad mit geringer Leistung“ (L1e), bei denen der Hilfs-
motor Sie auch bei Geschwindigkeiten von 25km/h bis max. 45km/h unter-
stützt, solange Sie selbst mittreten. Ohne zu treten unterstützt Sie ein S-Pedelec
bis maximal 20km/h.
Die rechtlichen Bestimmungen für das Fahren mit einem S-Pedelec bezüg-
lich Führerschein, Betriebserlaubnis, Helmpflicht, Versicherung, Radwegenut-
zung etc. finden Sie in der „Übersicht Pedelecs und S-Pedelecs – rechtliche
Bestimmungen in Deutschland“ am Ende dieses Kapitels. S-Pedelecs gelten
als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher strengen Richtlinien, was den Ersatz
von Bauteilen oder Umbauten angeht.
Hinweis:
Wir empfehlen
Ihnen, eine private
Haftpflichtversicherung
abzuschließen. Stellen
Sie sicher, dass Ihre
Versicherung für diese
Schäden Deckung ge-
währt. Wenden Sie sich
an Ihre Versicherungs-
agentur.
Hinweis:
Gemäß Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes
(StVG) in Deutschland
vom 20. Juni 2013 be-
nötigen Sie für Pedelecs
mit Anfahr- bzw. Schie-
behilfe keine Mofaprüf-
bescheinigung.
Hinweis:
Die Vorschriften und
Rege lungen für Pedelecs
und schnelle Pedelecs
werden laufend über-
arbeitet. Verfolgen Sie
die Tagespresse, ob es
aktuelle Änderungen in
der Rechtslage gibt.
Hinweis:
Lesen Sie auf jeden
Fall auch die BOSCH-,
FAZUA- bzw. SHIMANO
STePS-Systemanlei-
tung auf der beilie-
genden CD-ROM.
Achtung:
Mit Ihrem STEVENS Pedelec dürfen nur Anhänger mit
einer Anhängelast von bis zu 40kg gezogen werden.
STEVENS empfiehlt dringend die Verwendung von
gebremsten Anhängern. Die Nutzung von Anhängern an
vollgefederten STEVENS E-Mountainbikes aus Aluminium
ist erlaubt. Bei vollgefederten STEVENS E-Mountainbikes
aus Carbon sind Anhänger jedoch nicht zugelassen.
Wenn Sie sich nicht absolut sicher sind oder Fragen
haben, wenden Sie sich an Ihren STEVENS Fachhändler.
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