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2.3.5 ATB Line (a)
Nutzung auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen sowie darüber
hinaus in leichtem Gelände, z.B. auf Feld- und für den Fahrradverkehr frei-
gegebenen Waldwegen. Dies sind keine Sportfahrräder. Nicht geeignet für
Wettkämpfe gleich welcher Art oder Show-Fahrten.
Zulässiges Gesamtgewicht: 100 kg. Keine Kindersitz- und Anhängereignung!
Gepäcktransport teilweise nur im Rucksack oder mit nachgerüstetem Ge-
päckträger. Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler nach geeigneten und zu
den Befestigungspunkten passenden Trägern.
2.3.6 Kinderrad (b)
Nutzung für den üblichen Kinderradeinsatz, vergleichbar dem eines Cityra-
des, teilweise nicht StVZO/FZV-gerecht. Zur Nutzung auf öffentlichen Stra-
ßen müssen einige Beleuchtungsbauteile nachgerüstet werden.
Beachten Sie die Nutzungsregeln im Bereich des öffentlichen
Straßenverkehrs im Kapitel „Hinweise zum Fahrradfahren in
Stadt und Land“ und die Tipps für Kinder im Kapitel „Kinder-
räder“.
Zulässiges Gesamtgewicht: 60 kg. Keine Kindersitz- und Anhängereignung!
Gepäcktransport teilweise nur im Rucksack oder mit nachgerüstetem Ge-
päckträger. Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler nach geeigneten und zu
den Befestigungspunkten passenden Trägern.
2.3.7 E-Bike / Pedelec (c+d)
Nutzung im typischen Stadtrad-Betrieb auf öffentlichen Straßen und auf
Radwegen.
Zusätzliche Leistung bis 25 km/h durch einen Elektromotor, aber nur bei
gleichzeitigem Pedalieren. Ein Führerschein und eine Versicherung werden
nicht benötigt, um ein Pedelec zu fahren!
Zulässiges Gesamtgewicht 120 kg. Keine Kindersitz- und Anhängereignung!
Gepäcktransport auf dem Gepäckträger oder in den seitlich anzubringen-
den Packtaschen möglich. Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler nach ge-
eigneten und zu den Befestigungspunkten passenden Packtaschen.
Beachten Sie in jedem Fall die spezielle, diesem Fahrrad beiliegende, Be-
dienungsanleitung.
Schnelle Pedelecs (über 25 km/h) dürfen erst ab einem Mindestalter von 16
Jahren und mit einer Mofaprüfbescheinigung gefahren werden. Außerdem
benötigen Sie ein Versicherungskennzeichen.
a
b
c
d
2.3 Einsatzbereiche der Winora-Fahrräder
Gepäcktransport nur im Rucksack oder mit nachgerüstetem Gepäckträger.
Fragen Sie Ihren Fahrrad-Fachhändler nach geeigneten und zu den Befesti-
gungspunkten passenden Trägern.
2.3.3 Faltrad (c)
Nutzung im Einsatz auf geteerten oder gepflasterten Wegen mit glatter
Oberfläche. Nicht StVZO/FZV-gerecht, zur Nutzung auf öffentlichen Straßen
müssen einige Beleuchtungsbauteile nachgerüstet werden.
Zulässiges Gesamtgewicht für Fahrer, Gepäck (z.B. im Rucksack) und Fahr-
rad zusammen: 100 kg. Keine Kindersitz- und Anhängereignung!
Beachten Sie in jedem Fall die spezielle, diesem Fahrrad beiliegende Bedie-
nungsanleitung.
2.3.4 City Line (d)
Nutzung im typischen Stadtrad-Betrieb auf öffentlichen Straßen und auf
Radwegen.
Zulässiges Gesamtgewicht: 140 kg. Maximale Anhängelast: 40 kg. Wird
ein Anhänger gezogen, reduziert sich das zulässige Gesamtgewicht um die
Anhängelast. Beispiel: Anhängelast 30 kg, zulässige Gesamtgewicht des
Rades 110 kg.
a
b
c
d
Anhänger dürfen grundsätzlich nur an Modelle mit hydraulischer
Bremse angehängt werden! Es dürfen nur geeignete Anhänger,
die professionell durch den Fahrrad-Fachhändler montiert wor-
den sind, gezogen werden! Vollgefederte Modelle sind generell
nicht für den Anhängerbetrieb frei gegeben.
2.3.1 Trekking Line / S.U.B. Line (a)
Nutzung auf öffentlichen Straßen und befestigten Wegen sowie darüber hi-
naus in leichtem Gelände, z.B. auf Feld- und für den Fahrradverkehr freige-
gebenen Waldwegen.
Zulässiges Gesamtgewicht: 140 kg. Maximale Anhängelast: 40 kg. Wird
ein Anhänger gezogen, reduziert sich das zulässige Gesamtgewicht um die
Anhängelast. Beispiel: Anhängelast 30 kg, zulässiges Gesamtgewicht des
Rades 110 kg.
2.3.2 Cross Line (b)
Nutzung im typischen Trekkingrad-Betrieb auf nicht-öffentlichen Straßen
und auf für den Fahrradverkehr freigegebenen Feld- und Waldwegen.
Zulässiges Gesamtgewicht: 140 kg. Maximale Anhängelast: 40 kg. Wird
ein Anhänger gezogen, reduziert sich das zulässige Gesamtgewicht um die
Anhängelast. Beispiel: Anhängelast 30 kg, zulässige Gesamtgewicht des
Rades 110 kg.
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