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2.6 SICHERHEITSVENTIL
In unmittelbarer Nähe der H2O-Brennzelle ist in der Vorlaufleitung ein
bauteilgeprüftes Sicherheitsventil (z.B. Fabrikat Syr, Typ 1915) mit einem
Ansprechüberdruck von max. 3,0 bar zu montieren. Bei der Montage sind
die Herstellerangaben (u.a. Umgebungstemperatur) des Sicherheitsventils
zu berücksichtigen. Zwischen dem Sicherheitsventil und der H2O-Brennzelle
darf keine Absperrmöglichkeit in dem System integriert werden. Diese
könnte die Sicherheitseinrichtung außer Funktion setzen. Des Weiteren
sind alle notwendigen Sicherheitseinrichtungen in das Gesamtsystem so
zu integrieren, dass ein gefahrloser Betrieb gewährleistet wird. Ein eigenes
Sicherheitsventil ist auch dann einzubauen, wenn in der gesamten Anlage
an anderer Stelle ein solches vorhanden ist (TRD 721 beachten!).
2.7 RÜCKLAUFTEMPERATURANHEBUNG
Grundsätzlich darf die H2O-Brennzelle nur mit einer geeigneten Rücklaufan-
hebung betrieben werden. Im Betrieb muss die Rücklauftemperatur mindes-
tens 55 °C/60°C (siehe „1.3 Technische Daten“ auf Seite 6) betragen.
Damit diese Temperatur gewährleistet wird, ist eine Umwälzpumpe so
einzubauen, dass diese erst anläuft, wenn 60-65 °C Wassertemperatur im
Wärmetauscher erreicht worden sind. Dies ist mit dem Pumpenthermostat
(im Lieferumfang enthalten, z.B. Fa. JUMO, heatTHERM, Afriso) auszuführen
(siehe „2.9 Thermische Pumpensteuerung“ auf Seite 23). Um örtliche
Taupunktunterschreitungen und somit Ablagerungen am Wasserwärmetau-
scher zu vermeiden, ist grundsätzlich eine geregelte Rücklauftemperaturan-
hebung einzubauen. Je länger die Rohrleitungen zwischen der Rücklauf-
temperaturanhebung und der Brennzelle sind, desto länger ist die Zeit der
Taupunktunterschreitung in der Brennzelle, da dieses Heizungswasser erst
beim Anheizen erwärmt werden muss. Daher wird empfohlen die Rücklauf-
temperaturanhebung unmittelbar, jedoch gut zugänglich in der Nähe der
Brennzelle zu montieren.
2.4 MINDESTQUERSCHNITTE KONVEKTIONSLUFT
Die Mindestquerschnitte für die Konvektionsluft (Zuluft und Umluft) in der
Verkleidung bzw. der Heizkammer sind wie in den Technischen Daten (Kapi-
tel „1.3 Technische Daten“ auf Seite 6) beschrieben auszuführen.
Es sind grundsätzlich die Fachregeln des Kachelofen- und Luftheizungs-
bauhandwerks (TR-OL 2006) zu berücksichtigen.
Die Angabe der Öffnungsgrößen für Konvektionsluft gilt für Luftgeschwindig-
keiten von 0,75 m/s in Heizkaminen (Warmluftanlagen oder Flächenheizungen).
Sofern eine Kombination aus Heizkamin und geschlossener Anlage (Hypokauste)
erstellt wird, ergeben sich kleinere Öffnungen für Zu- und Umluft, da die Ener-
gieabgabe über die Heizkammerfläche berücksichtigt werden sollte.
2.5 ENTLÜFTUNG UND ENTLEERUNG
Es muss eine 1/2“ Entleerungsmöglichkeit am Tiefpunkt der Brennzelle
und des Rohrsystems vorgesehen werden. Zum Entlüften des Wasserwär-
metauschers sind die in den Abbildungen 2a-2f aufgeführte Entlüftungs-
möglichkeiten verfügbar. In unmittelbarer Nähe des Entlüftungsventils ist
eine ausreichend große Öffnung in der Verkleidung vorzusehen wo die
obere Entlüftung genutzt wird! Zum Anderen kann die untere Entlüftung
(im Bereich der Anschlüsse auf der Rückseite) durch die Revisionsöffnung
im Brennraum erreicht und genutzt werden. Nach Inbetriebnahme ist der
Einsatz mehrmals zu entlüften, da durch die hohen Temperaturen das
Heizungswasser ausgast. Es ist jederzeit sicherzustellen, dass die Anlage
ausreichend mit Wasser befüllt und entlüftet ist. Dies ist insbesondere nach
längeren Standzeiten der Anlage zu prüfen.
Es sind die Vorgaben der TR-OL hinsichtlich des freien Querschnitts der Lüf-
tungsöffnungen, sowie die maximalen Zuluft-Temperaturen von 75 °C zwin-
gend einzuhalten! Es werden nicht verschließbare Umluft- und Zuluftöffnun-
gen empfohlen, um Stauwärme innerhalb der Heizkammer auszuschließen!
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