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Ein gefahrloser Betrieb ist möglich, wenn
der Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte
4Pa (0,04mbar) nicht überschreitet.
Dies kann erreicht werden, wenn durch nicht
verschließbare Önungen, z.B. in Türen,
Fenstern, in Verbindung mit einem Zuluft-/
Abluftmauerkasten oder durch andere
technische Maßnahmen, die zur Verbrennung
benötigte Luft nachströmen kann.
Es muss daher immer für ausreichend Zuluft
gesorgt werden.
Ein Zuluft-/Abluftmauerkasten allein stellt die
Einhaltung des Grenzwertes nicht sicher.
HINWEIS: Bei der Beurteilung muss immer der
gesamte Lüftungsverbund der Wohnung
beachtet werden. Ziehen Sie zur Beurteilung
den Rat des zuständigen Schornsteinfeger-
meisters hinzu.
Wird die Dunstabzugshaube ausschließlich
im Umluftbetrieb eingesetzt, ist der Betrieb
ohne Einschränkung möglich.
Spezielle Hinweise für Gaskochgeräte
Bei der Montage über Gaskochstellen sind
die national einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen (z.B. in Deutschland:
Technische Regeln Gasinstallation TRGI) zu
beachten.
Es müssen die jeweils gültigen
Einbauvorschriften und -hinweise der Gas-
Gerätehersteller beachtet werden.
Bei der Montage ist zu beachten, dass sich
nur eine Seite der Dunstbzugshaube direkt
neben einem Hochschrank oder einer Wand
benden darf. Es besteht sonst die Gefahr eines
Hitzestaus. Der Abstand zur Wand oder zum
Hochschrank muss mindestens 50mm
betragen.
ṇ VERBRENNUNGSGEFAHR
Betreiben Sie nicht mehr als zwei Gaskoch-
stellen gleichzeitig über einen Zeitraum von
max. 15 Minuten bei höchster Wärme-
belastung. Durch die Hitzeeinwirkung besteht
Verbrennungsgefahr beim Berühren der
Gehäuseoberächen!
Beachten Sie, dass ein Großbrenner mit
mehr als 5 kW (Wok) der Leistung von zwei
Gasbrennern entspricht.
Die Dunstabzugshaube kann durch die
starke Hitzeeinwirkung beschädigt werden.
Betreiben Sie eine Gaskochstelle nie ohne
aufgesetztes Kochgeschirr. Regeln Sie die
Flamme so, dass sie nicht über das
Kochgeschirr hinausragt.
ṇ Sicherheitshinweise