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Um Ihre Registrierkasse mit der neuen Währung (EURO) abzustimmen, muß diese gemäß dem nachfolgenden
Verfahren in der Z2-Betriebsart programmiert werden.
*A=1: Für den Zeitraum der Koexistenz des EURO und der alten Inlandswährung (während der
Übergangsperiode).
*A=2: Für den Zeitraum nach dem Einzug der alten Inlandswährung (nach Abschluß der Übergangsperiode).
• Jeder einzelne Vorgang läßt sich nur einmal durch die Umstellung von “A=1” und “A=2”
durchführen. Wenn der Vorgang mit der Umstellung auf “A=2” zuerst durchgeführt wurde, läßt
sich der Vorgang mit der Umstellung auf “A=1” nicht mehr erzielen.
•
Nach der Ausführung des obigen Verfahrens wird der EURO als neue Inlandswährung und die
alte Inlandswährung als Fremdwährung behandelt. Der Wechselkurs der alten Inlandswährung für
den EURO ist für die Fremdwährungstaste 1
(
[
)
zu programmieren.
Nähere Einzelheiten über die Umstellung des Registrierkassensystems sind wie folgt:
Wenn “A” durch “1” ersetzt wird:
1. Ausstellung eines allgemeinen Z1-Berichts (Job #100).
2. Ausstellung eines allgemeinen Z2-Berichts (Job #200).
3. Rückstellung von GT1, GT2 und GT3.
4. Programmierung von “Ja” für die PGM-Funktion “Ausdruck der Gesamt- und Wechselgeldbeträge für die
Fremdwährung 1 auf dem Kassenbon und Journalstreifen” (Job #2616).
5. Änderung des Symbols für die Inlandswährung zum Symbol für den EURO.
Wenn “A” durch “2” ersetzt wird:
1. Ausstellung eines allgemeinen Z1-Berichts (Job #100).
2. Ausstellung eines allgemeinen Z2-Berichts (Job #200).
3. Rückstellung von GT1, GT2 und GT3.
4. Programmierung von “Nein” für die PGM-Funktion “Ausdruck der Gesamt- und Wechselgeldbeträge für die
Fremdwährung 1 auf dem Kassenbon und Journalstreifen” (Job #2616).
5. Änderung des Symbols für die Inlandswährung zum Symbol für den EURO.
Wenn der Vorgang mit der Umstellung auf “A=1” bereits durchgeführt wurde, werden nur 1, 2 und 4
ausgeführt.