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Geräuschkennwerte
Messbedingungen
Die angegebenen Werte sind Emissions-
werte und müssen damit nicht zugleich
auch sichere Arbeitswerte darstellen. Ob-
wohl es eine Korrelation zwischen Emissi-
ons- und Imis sions pegeln gibt, kann daraus
nicht zuverlässig abgleitet werden, ob zu-
sätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig
sind oder nicht. Faktoren welche den der-
zeitigen am Arbeitsplatz vorhandenen Imis-
sionspegel beeinussen können, beinhalten
die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart
des Arbeitsraumes, andere Geräuschquel-
len usw., z. B. die Anzahl der Maschinen
und benachbarten Vorgängen. Die zulässi-
gen Arbeitwerte können ebenso von Land
zu Land variieren. Diese Information soll je-
doch den Anwender befähigen, eine besse-
re Abschätzung von Gefährdung und Risiko
vorzunehmen.
Schall-Leistungspegel in dB
Leerlauf LWA/Bearbeitung LWA = 94/104
dB(A)
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in dB
Leerlauf LpAeq/Bearbeitung LpAeq = 83/93
dB(A)
Für die genannten Emissionswerte gilt ein
Messunsicherheitszuschlag K = 4 dB.
Angaben zur Staubemission
Die nach den „Grundsätzen für die Prüfung
der Staubemission (Konzentrationspara-
meter) vor Holzbearbeitungsmaschinen“
des Fachausschlusses Holz gemessenen
Staubemissionswerte liegen unter 2 mg/m3.
Damit kann beim Anschluss der Maschi-
ne an eine ordnungsgemäße betriebliche
Absaugung mit mindestens 20 m/s Luft-
geschwindigkeit von einer dauerhaft siche-
ren Einhaltung des in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden TRK-Grenzwertes
für Holzstaub ausgegangen werden.