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geschützt vor Schmutz und Feuchtigkeit, bei der
Maschine aufbewahren. Sie muß von jeder Be-
dienungsperson vor Aufnah me der Arbeit gelesen
und sorgfältig beachtet werden. An der Maschine
dürfen nur Personen arbeiten, die im Gebrauch
der Maschine unterwiesen und über die damit
verbundenen Gefahren unterrichtet sind. Das
geforderte Mindestalter ist einzuhalten.
Neben den in dieser Bedienungsanweisung
enthaltenen Sicherheitshinweisen und den
besonderen Vorschriften Ihres Landes sind die
für den Betrieb von Holzbearbei tungsmaschinen
allgemein anerkannten fach tech ni schen Regeln zu
beachten.
In dieser Bedienungsanweisung haben wir
Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen, mit die-
sem Zeichen versehen:
Allgemeine Sicherheitshinweise
Geben Sie die Sicherheitshinweise an alle
Personen weiter, die an der Maschine arbei-
ten.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauf-
tragte Personal muß vor Arbeitsbeginn die
Bedienungsanweisung, und hier besonders
das Kapitel Sicherheitshinweise gelesen
haben. Während des Arbeitseinsatzes ist es
zu spät. Dies gilt in besonderem Maße für nur
gelegentlich, z.B. beim Rüsten, Warten, an der
Maschine tätig werdendes Personal.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der
Ma schine beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an
der Ma schine vollzählig in lesbarem Zustand
halten.
Netzanschlußleitungen überprüfen. Keine
fehlerhaften Anschluss leitungen verwenden.
Achten Sie darauf,daß die Maschine standsi-
cher auf festem Grund steht.
Sorgen Sie im Arbeits- und Umgebungsbe-
reich der Maschine für ausreichende Lichtver-
hältnisse.
Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr
für Finger und Hände durch das rotierende
Schneidwerkzeug.
Beim Arbeiten an der Maschine müssen sämt-
liche Schutzeinrichtungen und Abdeckungen
montiert sein.
Halten Sie Kinder von der an das Netz ange-
schlossenen Maschine fern.
Die Bedienungsperson muß mindestens 18
Jahre alt sein. Auszubildende müssen min-
destens 16 Jahre alt sein, dürfen aber nur
unter Aufsicht an der Maschine arbeiten.
An der Maschine tätige Personen dürfen nicht
abgelenkt werden.
Den Bedienplatz der Maschine von Spänen
und Holzabfällen freihalten.
Maschine nicht bei Regen oder in feuchter
Umgebung betreiben, vor Näße schützen.
Eng anliegende Kleidung tragen. Schmuck,
Ringe und Armband uhren ablegen.
Beim Arbeiten Schutzbrille tragen.
Zum Schutz von langem Kopfhaar Mütze oder
Haarnetz aufsetzen.
Zum Wechseln des Sägebandes geeignete
Handschuhe tragen.
Beim Arbeiten an der Säge keine Arbeitshand-
schuhe tragen.
Die richtige Drehzahleinstellung an der Ma-
schine beachten.
Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine
dürfen nicht demontiert oder unbrauchbar
gemacht werden.
Umrüst-, Einstell-, Meß- und Reinigungsar-
beiten nur bei ausgeschaltetem Motor durch-
führen. Netzstecker ziehen und Stillstand des
rotierenden Werkzeuges abwarten.
Installationen, Reparaturen und Wartungs-
arbeiten an der Elektroinstallation dürfen nur
von Fachkräften ausgeführt werden.
Sämtliche Schutz- und Sicherheitseinrich-
tungen müssen nach abgeschlossenen Re-
paratur- und Wartungsarbeiten sofort wieder
montiert werden.
Zum Beheben von Störungen die Maschine
abschalten.
Netzstecker ziehen!
Zum Absaugen von Holzspänen oder Sä-
gemehl eine Absauganlage einsetzen Die
Strömungs geschwindigkeit am Absaugstutzen
muß 20m/s betragen.
Vor Inbetriebnahme die Sägebandführung,
sowie die Sägebandspannung prüfen.
Nur geschärfte Sägebänder benutzen
Rissige Sägebänder, oder solche die Ihre
Form verändert haben, nicht verwenden.
Bei verschlissenem Sägeschlitz die Tischein-
lage auswechseln.
Beim Sägen von Rundhölzern das Werkstück
gegen Drehen sichern.
Zum Sägen von schweren oder unhandlichen
Teilen geeignete Hilfsmittel zum Abstützen
verwenden. Sonderzubehör: Roll-und Allsei-
tenrollbock.
Die obere Sägebandführung möglichst nahe
an das Werkstück anstellen.
Bei schräggestellter Tischplatte den Längs-
anschlag an der unteren Tischplattenhälfte
ansetzen.
Das Sägeband nach Ausschalten des Motors
nicht durch seitliches Gegendrücken bremsen.
Abgesägte, eingeklemmte Werkstücke nur
bei ausgeschaltetem Motor und Stillstand des
Sägebandes entfernen.
Auch bei geringfügigem Standortwechsel
Maschine von jeder externen Energiezufuhr
trennen! Vor Wiederinbetriebnahme die Ma-
schine wieder ordnungsgemäß an das Netz
anschließen.
Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor
ausschalten. Netzstecker ziehen!
Bei Reissen von Bandsägeblatt oder Riemen,
Bandsäge ausschalten und Stillstand abwar-
ten
Späne niemals bei laufender Säge entfernen
Es dürfen keine runden oder unregelmäßig
geformte Werkstücke (z.B. Brennholz) mit der
Maschine geschnitten werden
Beim Hantieren mit Sägebändern geeignete
Arbeitshandschuhe tragen!
Sägebänder sollten zum Schutz vor Beschädi-
gung sorgfältig behandelt werden.
Ungespannte Sägebänder, die nicht im Ge-
brauch sind, zusammenlegen und mit einem
Band sichern.
Sägebänder an einem trockenem, kinder-
sicheren Platz in der Originalverpackung
aufbewahren.
Vor dem erneuten Einsatz auf Fehler wie
schadhafte Zähne oder Risse überprüfen
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine entspricht der gültigen EG Maschinenrichtlinie.
Die Maschine ist nicht für den gewerblichen Bereich (Dauereinsatz)
geeignet.
Vor Arbeitsaufnahme müssen sämtliche Schutz- und Sicherheits-
einrichtungen an der Maschine montiert sein.
Die Maschine ist zur Bedienung durch eine Person konzipiert. Die Be-
dienungsperson ist im Arbeitsbereich gegenüber Dritten verantwortlich.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine vollzählig in
lesbarem Zustand halten.
Die Bandsäge ist mit dem angebotenen Werkzeug und Zubehör aus-
schließlich zum Sägen von Holzfaserdämmstoffen, Holz, holzähnlichem
Material konzipiert.
Die Maximalabmessung der zu bearbeitenden Werkstücke darf bei der
Standardausführung die Tischgröße nicht überschreiten. Durchlaßbreite
540 mm, Durchlaßhöhe 358 mm
Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Abkippen von der
Tischplatte ermöglichen, ist die Tischverlängerung bzw. der Rollbock
(Sonderzubehör) zu verwenden.
Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muss die Maschine an eine
Absauganlage angeschlossen werden. Zum Absaugen von Holzspänen
oder Sägemehl eine Absaugsaug anlage einsetzen. Die Strömungsge-
schwin digkeit am Absaugstutzen muss 20 m/s betragen. Unterdruck
1200 Pa und 565 m³/h (Bitte entsprechende Absauggeräte vorsehen).
Durchmesser des Ansaugstutzen 100 mm
Die Einschaltautomatik ist im Sonderzubehör erhältlich.
Typ ALV 2 Art. Nr. 7910 4010 230 V / 50 Hz,
Typ ALV 10 Art. Nr. 7910 4020 400 V / 230 V / 50 Hz
Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Absaugung nach 2-3
Sekunden Anlaufverzögerung automatisch an. Eine Überlastung der
Haussicherung wird dadurch verhindert.
Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft die Absaugung noch
3-4 Sekunden nach und schaltet dann automatisch ab.
Der Reststaub wird dabei, wie in der Gefahrstoffverordnung gefordert,
abgesaugt. Dies spart Strom und reduziert den Lärm. Die Absauganla-
ge läuft nur, während die Arbeitsmaschine betrieben wird.
Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muss zum Absaugen ein Absau-
ger der den gewerblichen Vorschriften entspricht, eingesetzt werden.
Absauganlage muss vor der Bearbeitung eingeschaltet werden.
Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Arbeitsmaschine nicht
abschalten oder entfernen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestim-
mungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt unter Beachtung der
Betriebs anleitung benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicherheit
beeinträchtigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschriften des Herstellers so-
wie die in den Technischen Daten angegebenen Abmessungen müssen
eingehalten werden.
Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und die sonstigen,
allgemein anerkannten sicherheitstechnischen Regeln müssen beachtet
werden.
Die Maschine darf nur von Personen genutzt, gewartet oder repariert
werden, die damit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung
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