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ANWEISUNGEN FÜ R DIE REPARATUR VON GERÄTEN, DIE R290 ENTHALTEN
1. Reparaturen
1) Prüfung des Bereichs
Vor Arbeiten an Systemen, die zündfähige Kältemittel enthalten, sind Sicherheitskontrollen erforderlich, um
für eine Minimierung des Zündrisikos zu sorgen. Zur Reparatur von Kälteanlagen müssen die folgenden
Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, bevor Arbeiten an den Anlagen durchgeführt werden.
2) Arbeitsweise
Die Arbeiten müssen unter kontrollierten Bedingungen ausgeführt werden, um das Risiko so gering wie
möglich zu halten, dass während der Arbeiten zündfähige Gase oder Dämpfe vorhanden sind.
3) Allgemeines zum Arbeitsbereich
Das gesamte Wartungspersonal sowie andere, die in dem Arbeitsbereich tätig sind, müssen in die Art der
auszuführenden Arbeiten eingewiesen werden. Arbeiten bei mangelndem Platzangebot sind zu vermeiden. Die
Zone um den Arbeitsbereich herum muss abgesperrt werden. Es ist sicherzustellen, dass die
Arbeitsbedingungen innerhalb der Zone durch eine Kontrolle des zündfähigen Materials sicher gemacht
wurden.
4) Prüfung auf Kältemittel
Mit einem geeigneten Kältemittel-Detektor muss der Bereich vor Beginn und während der Arbeiten auf das
Vorhandensein eines Kältemittels überprüft werden, damit das technische Personal über eine potenziell
zündfähige Atmosphäre informiert ist. Das verwendete Lecksuchgerät muss für die Erkennung von
zündfähigen Kältemitteln geeignet sein, d. h. es darf keine Funken bilden und es muss angemessen versiegelt
bzw. eigensicher sein.
5) Prüfung auf Feuerlöschgeräte
Falls Heißarbeiten an Kälteanlagen oder dazu gehörigen Komponenten durchzuführen sind, muss eine
geeignete Feuerlöscheinrichtung griffbereit sein. Neben dem Einlaufbereich sollte ein Feuerlöschgerät mit
Trockenpulver oder CO₂ bereit stehen.
6) Keine Zündquellen
Personen, die Arbeiten an einer Kälteanlage ausführen, bei denen Rohrleitungen freigelegt werden, in denen
zündfähige Kältemittel geleitet werden oder wurden, dürfen Zündquellen keinesfalls auf eine Weise benutzen,
die zu einer Brand- oder Explosionsgefahr führen kann. Alle möglichen Zündquellen wie etwa das Rauchen von
Zigaretten sollten in genügend sicherem Abstand von dem Ort der Installation, Reparatur, Verlegung und
Entsorgung fern gehalten werden, bei der unter Umständen zündfähiges Kältemittel an die Umgebung
freigesetzt wird. Vor der Ausführung von Arbeiten muss der Bereich um die Anlage herum auf gefährliche
Zündquellen oder Brandgefährdungen untersucht werden. „Rauchen verboten“ Schilder müssen aufgestellt
werden.
7) Belüfteter Bereich
Der Arbeitsbereich muss sich im Freien befinden oder ausreichend belüftet werden, bevor die Anlage geöffnet
wird oder Heißarbeiten durchgeführt werden. Für den gesamten Zeitraum der Arbeitsausführung muss ein
gewisser Grad an Belüftung aufrechterhalten bleiben. Die Belüftung muss das freigesetzte Kältemittel sicher
verteilen und vorzugsweise nach außen an die Atmosphäre befördern können.
8) Überprüfung der Kälteanlage
Sofern Elektrokomponenten auszuwechseln sind, müssen diese für den jeweiligen Zweck geeignet sein und die
richtigen technischen Eigenschaften besitzen. Die Wartungs- und Instandhaltungsvorschriften des Herstellers
müssen stets befolgt werden. Im Zweifelsfall bei der technischen Abteilung des Herstellers rückfragen.
Folgende Kontrollen müssen bei Anlagen mit zündfähigen Kältemitteln durchgeführt werden:
– Die Einfüllmenge muss der Größe des Raums entsprechen, in dem die Kältemittel enthaltenden Teile
installiert werden;
– Die Belüftungsmaschinen und Auslässe funktionieren einwandfrei und werden nicht blockiert;