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10. Garantie
Wir leisten 2 Jahre Garantie für Material- und Fabri-
kationsfehler des Produktes. Die Garantie gilt nicht:
• im Falle von Schäden, die auf unsachgemäßer Be-
dienung beruhen,
• für Verschleißteile,
• für Mängel, die dem Kunden bereits beim Kauf be-
kannt waren,
• bei Eigenverschulden des Kunden.
Die gesetzlichen Gewährleistungen des Kunden
bleiben durch die Garantie unberührt. Für
Geltendmachung eines Garantiefalles innerhalb der
Garantiezeit ist durch den Kunden der Nachweis des
Kaufes zu führen. Die Garantie ist innerhalb eines
Zeitraumes von 2 Jahren ab Kaufdatum gegenüber der
Hans Dinslage GmbH, Riedlinger Str. 28,
88524 Uttenweiler, Germany geltend zu machen. Der
Kunde hat im Garantiefall das Recht zur Reparatur der
Ware bei unseren eigenen oder bei von uns autorisier-
ten Werkstätten. Weiter gehende Rechte werden dem
Kunden (auf Grund der Garantie) nicht eingeräumt.