Regulierungsrechtliche Hinweise
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SOFTWARE als Bestandteil des Geräts -
Softwareübertragung.
Die GERÄT-Software wird
zusammen mit dem GERÄT als ein einzelnes
kombiniertes Produkt lizenziert. Die im ROM-Speicher des
GERÄTs installierte GERÄTE-SOFTWARE darf nur als Teil
des GERÄTs genutzt werden. Die Komponenten dürfen
nicht für die Verwendung auf mehr als einem Gerät
getrennt werden, außer dies wird durch dieses EULA
ausdrücklich erlaubt. Sie dürfen sämtliche Rechte, die
Ihnen im Rahmen dieses EULA gewährt werden, nur im
Rahmen eines Verkaufs oder einer Übertragung des
GERÄTs dauerhaft übertragen; vorausgesetzt, Sie
behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen die
vollständige SOFTWARE (einschließlich aller
Komponenten, der Medien und der gedruckten
Materialien, aller Updates und dieses EULA), und - falls
zutreffend - der Echtheitsbescheinigung(en), und die/der
Empfänger/in stimmt den Bestimmungen diesem EULA
zu. Falls es sich um eine Upgrade-Version der SOFTWARE
handelt, müssen Sie auch alle früheren Versionen der
SOFTWARE übertragen.
Wenn die GERÄT-Software Telefon-Funktionen enthält,
dürfen Sie Ihre Rechte unter diesem EULA in Bezug auf
die GERÄT-Software oder Begleit-CD nicht dauerhaft
übertragen, außer dies wird durch den jeweiligen
Mobilfunknetzbetreiber erlaubt. Falls Ihnen Ihr
Mobilfunknetzbetreiber die Übertragung genehmigt hat,
dürfen Sie sämtliche Rechte, die Ihnen im Rahmen dieser
EULA gewährt werden, nur im Rahmen eines Verkaufs
oder einer Übertragung des GERÄTs dauerhaft
übertragen; vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien
zurück, Sie übertragen die vollständige SOFTWARE
(einschließlich aller Komponenten, der Medien und der
gedruckten Materialien, aller Updates und dieses EULA),
und - falls zutreffend - der Echtheitsbescheinigung(en),