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Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software 61
SOFTWARELIEFERANTEN die Bereitstellung von sicherheitsrelevanten Aktualisierungen für die VDR-Komponenten der
SOFTWARE ("Sicherheitsaktualisierungen") anzufordern, es die Ihnen ermöglichen, den Sicheren Inhalt mithilfe der
SOFTWARE oder Anwendungen Dritter, die die VDR nutzen, zu kopieren, anzuzeigen und/oder abzuspielen. Daher müssen
Sie, wenn Sie sich dafür entscheiden, eine Lizenz aus dem Internet zu downloaden, die Ihnen die Verwendung des Sicheren
Inhalts ermöglicht, dem Lieferanten die Berechtigung erteilen, zusammen mit dieser Lizenz auch Sicherheitsaktualisierungen
auf Ihr Gerät zu downloaden, deren Vertrieb durch den SOFTWARELIEFERANTEN vom betreffenden Eigentümer sicheren
Inhalts angefordert wurde. SAGEM und der SOFTWARELIEFERANT verpflichten sich, beim Downloaden solcher
Sicherheitsaktualisierungen weder persönliche Information noch sonstige Informationen von Ihrem GERÄT abzurufen.
BESCHREIBUNG WEITERER RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN
URHEBERRECHT.
Alle Ansprüche und sonstigen Eigentumsrechte an der SOFTWARE (u. a. gilt dies für Bilder, Fotos,
Animationen, Video- und Audioinformationen, Musik, Text und "Applets", die Teile der SOFTWARE darstellen), an den
gedruckten Begleitmaterialien und allen Kopien der SOFTWARE sind Eigentum von SAGEM oder der
SOFTWARELIEFERANTEN. Sie sind nicht berechtigt, die gedruckten Begleitmaterialien der SOFTWARE zu kopieren. Alle
Ansprüche und sonstigen Eigentumsrechte bzgl. des Inhalts, auf den mithilfe der SOFTWARE zugegriffen werden kann, sind
Eigentum des jeweiligen Inhaltseigentümers und durch das geltende Urheberrecht oder andere Gesetze und Vereinbarungen
zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Dieser EULA berechtigt Sie nicht zur Nutzung eines solchen Inhalts. Alle in
diesem EULA nicht ausdrücklich gewährten Rechte bleiben SAGEM und den SOFTWARELIEFERANTEN vorbehalten.
Beschränkungen hinsichtlich der Rückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung und Disassemblierung.
Sie sind nicht zur Rückentwicklung, Dekompilierung und Disassemblierung der SOFTWARE berechtigt, es sei denn in dem
Umfang, wie solche Aktivitäten durch geltendes Recht und ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich gestattet ist.
Ein GERÄT.
Die GERÄTE-Software wird zusammen mit dem GERÄT als ein einziges integriertes Produkt lizenziert. Die im
Arbeitsspeicher des GERÄTS installierte GERÄTE-Software darf nur als Teil des GERÄTS verwendet werden.
Ein EULA.
Im GERÄTE-Paket sind möglicherweise mehrere Version dieses EULA enthalten, beispielsweise mehrere
Übersetzungen und/oder Versionen auf unterschiedlichen Medien (z. B. in der Benutzerdokumentation und in der Software).
Selbst wenn Sie mehrere Versionen dieses EULA erhalten, sind Sie nur zur Nutzung einer (1) Kopie der GERÄTE-Software
berechtigt.
Softwareübertragung.
Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA und in Bezug auf die GERÄTE-Software und
die Produkt-CD dauerhaft zu übertragen, soweit dies durch den betreffenden Mobilfunknetzbetreiber gestattet wird. Für den
Fall, dass der Mobilfunknetzbetreiber solche Übertragungen zulässt, sind Sie berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem EULA
ausschließlich im Rahmen eines Verkaufs bzw. einer Übertragung des GERÄTS dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie
behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen die gesamte SOFTWARE (einschließlich aller Komponententeile, der Medien
und gedruckten Materialien, Aktualisierungen, dieses EULA und ggf. Echtheitszertifikate), und der Empfänger stimmt den
Bestimmungen dieses EULA zu. Falls es sich bei der SOFTWARE um eine Aktualisierung handelt, muss die Übertragung auch
alle früheren Versionen der SOFTWARE enthalten.
Softwarevermietung.
Sie sind nicht berechtigt, die SOFTWARE zu vermieten oder zu verleasen.
Sprach-/Handschrifterkennung.
Wenn in der SOFTWARE eine oder mehrere Sprach-/
Handschrifterkennungskomponente(n) enthalten ist/sind, beachten Sie, dass es sich bei der Sprach- und
Handschrifterkennung grundsätzlich um statistische Prozesse handelt, und dass Erkennungsfehler im Hinblick auf Ihre
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