Garantie
73
die Genauigkeit oder die Qualität von heruntergeladenen Inhalten.
Sie allein sind für die auf das Mobiltelefon heruntergeladenen Inhalte
und deren Verwendung verantwortlich. Sagem Communication kann
weder für die Inhalte noch für deren Verwendung verantwortlich
gemacht werden.
Die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze und
Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem das Telefon
verwendet wird, obliegt Ihnen.
Garantiebestimmungen
Wenn Sie die Garantie in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie
sich bitte unter Vorlage Ihres Vertrags und der entsprechenden
Verkaufsdokumente an Ihren Händler.
Sollte das Mobiltelefon Funktionsstörungen aufweisen, wird er Sie
bei der weiteren Vorgehensweise beraten.
1.
Die Garantiefrist für das neue Gerät (ausgenommen
Verbrauchsteile) sowie für mit dem Mobiltelefon geliefertes neues
Zubehör beträgt für Ersatzteile und Reparatur (ausgenommen
Versand) zwölf (12) Monate ab dem Zeitpunkt des Erwerbs des
Geräts durch den Kunden bei Vorlage des Kaufvertrags, auf dem
das Kaufdatum des Geräts ausgewiesen ist.
Mobiltelefone, die während der Garantiefrist repariert oder
standardmäßig ersetzt wurden, sind nach Ablauf der folgenden
beiden Daten mit einer Garantie auf Ersatzteile und Reparatur
ausgestattet:
Ablauf der oben genannten Garantiefrist von zwölf (12) Monaten
oder drei (3) Monaten nach Beginn des von Sagem Communication
geleisteten Supports. Diese Gewährleistungserklärung hat keinerlei
Einfluss auf Ihre gesetzlichen Rechte entsprechend den
Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung oder auf Ihre aus dem
Kaufvertrag hervorgehenden Ansprüche gegenüber dem Händler.
Bei Zweifelsfällen unterliegt das Mobiltelefon den
Gewährleistungsbestimmungen zu Folgeerscheinungen von
Fehlern oder verborgenen Defekten in Übereinstimmung mit
Artikel 1641 und nachfolgenden Artikeln des bürgerlichen
Gesetzbuches von Frankreich.
252397619_my200X-201X-202X_lu_de.book Page 73 Mercredi, 5. avril 2006 2:36 14