78 Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software
GEWÄHRUNG DER SOFTWARELIZENZ
Durch diesen EULA wird Ihnen folgende Lizenz gewährt:
GERÄTE-Software.
Sie sind berechtigt, die GERÄTE-Software in
der auf dem GERÄT installierten Form zu verwenden. Die
GERÄTE-Software wird zum Teil oder vollständig
funktionsuntüchtig, wenn Sie keinen gültigen Wartungsvertrag mit
einem geeigneten Mobilfunknetzbetreiber abgeschlossen haben,
oder wenn die Einrichtungen des Mobilfunknetzbetreibers außer
Betrieb bzw. nicht für den Betrieb mit der GERÄTE-Software
konfiguriert sind.
PRODUKT-CD.
Ein eventuell im Lieferumfang des GERÄTS
enthaltener Datenträger enthält zusätzliche Software für Ihren
Computer. Sie dürfen die Softwarekomponente(n) auf der
Produkt-CD nur gemäß der Bestimmungen verwenden, die der/den
Komponente(n) als ausgedruckte(r) bzw.
Online-Benutzerlizenzvertrag/-verträge beiliegen. Wird kein
Endbenutzerlizenzvertrag für bestimmte Komponente(n) der
Produkt-CD abgeschlossen, dürfen Sie nur eine (1) Kopie der
betreffenden Komponente(n) auf dem GERÄT oder auf einem
einzelnen Computer installieren und verwenden, der zur Nutzung
des Geräts dient.
Sicherheitsaktualisierungen.
Die SOFTWARE enthält
möglicherweise Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte. Wenn
die SOFTWARE Technologie zur Verwaltung digitaler Rechte
enthält, verwenden Inhaltsanbieter diese in der SOFTWARE
enthaltenen Technologien zur Verwaltung digitaler Rechte ("VDR"),
um die Integrität ihres Inhalts zu schützen ("Sicherer Inhalt"), so
dass ihr geistiges Eigentum, einschließlich der Urheberrechte, an
diesen Inhalten nicht beeinträchtigt wird. Eigentümer von Sicheren
Inhalten ("Eigentümer sicherer Inhalte") sind berechtigt, regelmäßig
von Herstellern oder SOFTWARELIEFERANTEN die Bereitstellung
von sicherheitsrelevanten Aktualisierungen für die
VDR-Komponenten der SOFTWARE
("Sicherheitsaktualisierungen") anzufordern, es die Ihnen
ermöglichen, den Sicheren Inhalt mithilfe der SOFTWARE oder
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