62 Endbenutzerlizenzvertrag (EULA) für die Software
Internetspiel-/Aktualisierungsfunktionen.
Wenn die SOFTWARE Internetspiel- oder Aktualisierungsfunktionen enthält
und sie diese innerhalb der SOFTWARE nutzen, werden zum Implementieren dieser Funktionen bestimmte Informationen
über Computersystem, Hardware und Software benötigt. Durch die Nutzung dieser Funktionen erteilen Sie den
SOFTWARELIEFERANTEN ausdrücklich die Erlaubnis, diese Informationen zur Verbesserung ihrer Produkte oder zur
Bereitstellung angepasster Leistungen oder Technologien für Sie zu verwenden. Die SOFTWARELIEFERANTEN sind
berechtigt, diese Informationen anderen Parteien zur Verfügung zu stellen, jedoch ausschließlich in anonymisierter Form.
Internetbasierte Servicekomponenten.
Die SOFTWARE erhält möglicherweise Komponenten, die die Verwendung von
bestimmten internetbasierten Leistungen ermöglichen und erleichtern. Sie erklären sich damit einverstanden und stimmen
zu, dass die SOFTWARELIEFERANTEN berechtigt sind, automatisch die von Ihnen genutzte SOFTWARE-Version und/oder
ihre Komponenten zu prüfen und Aktualisierungen oder Ergänzungen der SOFTWARE in Form eines automatischen
Downloads auf Ihr GERÄT bereit zu stellen.
Hyperlinks zu Sites von Drittanbietern.
Die SOFTWARE kann Ihnen im Rahmen der Nutzung der SOFTWARE die
Verknüpfung mit Sites von Drittanbietern ermöglichen. Die Sites von Drittanbietern unterliegen nicht der Kontrolle von
SAGEM. Weder SAGEM noch seine Partner sind verantwortlich für (i) die Inhalte der Sites von Drittanbietern, in den Sites
von Drittanbietern enthaltene Hyperlinks oder Änderungen bzw. Aktualisierungen der Sites von Drittanbietern, oder für (ii)
Webübertragungen und andere von Sites von Drittanbietern empfangene Übertragungen. Die Bereitstellung von Hyperlinks
zu Sites von Drittanbietern durch die SOFTWARE stellt lediglich eine Dienstleistung dar, und die Tatsache, dass SAGEM und
seine Partner Hyperlinks einschließen, bedeutet nicht, dass SAGEM und seine Partner mit den Inhalten der Sites von
Drittanbietern übereinstimmen.
Zusätzliche Software/Leistungen.
Die SOFTWARE kann SAGEM dazu berechtigen, Ihnen Aktualisierungen,
Ergänzungen, Add-on-Komponenten oder internetbasierte Komponenten für die SOFTWARE ("Ergänzungskomponenten")
nach dem Erwerb Ihrer ersten Kopie der SOFTWARE zur Verfügung zu stellen.
Wenn SAGEM Ergänzungskomponenten für Sie bereit oder zur Verfügung stellt und diesen keine anderweitigen
EULA-Bestimmungen beiliegen, gelten die Bestimmungen dieses EULA.
SAGEM behält sich das Recht vor, alle internetbasierten Leistungen auszusetzen, die für Sie durch die Nutzung der
SOFTWARE bereit oder zur Verfügung gestellt wurden.
EXPORTBESCHRÄNKUNGEN.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass die SOFTWARE den Ausfuhrbeschränkungen
der USA unterliegt. Sie versichern, alle geltenden nationalen und internationalen Gesetze zu dieser SOFTWARE einzuhalten,
einschließlich der Bestimmungen der US-Ausfuhrbehörde und der von anderen Regierungen verordneten Endbenutzer-,
Endbenutzungs- und Zielortbeschränkungen.
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