Jahr der Beifügung der Kennzeichnung : 96
Wir erklären verantwortlich, daß die vorgeführte tragbare, mit elektri-
sch betriebenem Motor arbeitende Machine, Schutzklasse II, mit
den Sicherheitsanforderungen der folgenden Vorschriften überein-
stimmt:
998/37/CE Maschinenrichtlinie
2006/95/CE Niederspannung
2004/108/CE Elektromagnetische Verträglichkeit
Die Tests wurden ausgeführt nach den Anforderungen der zur Zeit
gültigen europäischen Harmonisierungsregeln
Niederspannung:
EN 60745-1 Sicherheit für tragbare elektrisch betriebene Maschinen
EN 50144-1 Sicherheit für tragbare elektrisch betriebene Maschinen
EN 60745-2-1+EN60745-2-2Sondernormenfür handgeführteElektrowerkzeuge
EN 50144-2-1+EN50144-2-2 Sondernormen für handgeführte Elek-
trowerkzeuge
EN292 Teil 2 Sondernorm für batteriebetriebene Werkzeuge
EN60335-1+60335-2-29 Sicherheitsnormen für Batterieladegeräte
EN 23744 Tests und Höchstwerte nach den zur Zeit gültigen
Bestimmungen für propagierte Geräusch Vorschriften
UNI EN 28662 Messungen der Vibrationen am Griff
Elektromagnetische Verträglichkeit:
EN 55014-1+ EN 55014-2; EN 61000-3-2 + EN61000-3-3
IL PRESIDENTE
G. Valentini
S.p.A
KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
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DURCHSCHNITTLICHER BESCHLEUNIGUNGSWERT
Der durchschnittliche Quadratwert der Beschleunigung beträgt weniger als
2,5 m/s², gemessen gemäß UNI EN 28662.
GARANTIE
Für alle von ihr hergestellten Geräte leistet die Fa. RUPES Spa Gewähr im
von Mangeln, die innerhalb von 12 Monaten ab dem Kaufdatum aufgrund
Material-oder Fabrikationsfehlern auftreten. Die Maschinen dürfen aussch-
ließlich mit Originalzubehör und Originalersatzteilen von RUPES betrieben
werden: Das Unternehmen haftet nicht für Unfälle oder Schäden, die auf die
Nichtbeachtung dieser Bestimmung zurückzuführen sind, die außerdem
zum unverzüglichen Verfall der Garantie führt. Der Garantieanspruch entfällt
bei unsachgemäßem Gebrauch des Gerätes oder der Nichteinhaltung dieser
Gebrauchasanleitung. Er entfällt ebenfalls, wenn das Gerät demontiert bzw.
umgerüstet wurde oder sichtbare Schäden infolge mangelhafter Pflege
aufweist. Die Inansprunchnahme der Garantieleistung ist nur möglich,
wenn der Abschnitt auf der vorletzten Umschlagseite dieser Gebrauch-
sanleitung ausgefüllt ist. Im Fall einer nachweislichen Funktiosstörung muß
das Gerät dem Hersteller komplett montiert, originalverpackt und mit beilie-
gender Garantiekarte fracht und portofrei übergeben bzw. zugesendet wer-
den. Die Übergabe an ein autorisiertes Kundendienstzentrum (siehe beilie-
gendes Verzeichnis) ist ebenfalls möglich. In keinem Fall leitet sich aus dem
Garantieanspruch ein Rechtsanspruch auf die Ersetzung des Gerätes ab. Die
Fa. RUPES SpA behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung technische
und ästhetische Änderungen an ihren Produkten vorzunehmen. Das Unter-
nehmen haftet nicht für eventuelle Druckfehler. Vorliegendes Dokument an-
nulliert und ersetzt alle früheren Veröffentlichungen.
WIEDER AUFLADBARE BATTERIE
Defekte oder entladene Lithium-Ionen Batterien müssen zum
Zweck des
Recyclings oder der umweltgerechten Entsorgung gemäß der
Richtlinie CEE 91/157 aufbewahrt werden Zur Entsorgung die für die Müll-
trennung bereitgestellten Behälter verwenden. Sollten diese nicht verfüg-
bar sein, wenden Sie sich bitte an die hierfür zuständigen Sammelstellen
Ihrer Region oder an Ihren Rupes-Vertragshändler, der sie den gesetzli-
chen Vorschriften entsprechend entsorgt