GARANTIEERKLÄRUNG UND –BEDINGUNGEN
FÜR DEUTSCHLAND UND ÖSTERREICH
Sehr geehrter Kunde,
Herzlichen Glückwunsch zum Erwerb Ihres ROLAND/BOSS–Instruments/Geräts. Sie haben ein
Produkt eines Herstellers erworben, der zu den führenden Anbietern für elektronische Musikinstru-
mente auf dem Weltmarkt zählt. ROLAND garantiert Ihnen, über Ihre gesetzlichen Gewährleistungs-
ansprüche hinaus, hiermit 24 Monate Mangelfreiheit ab Kaufdatum nach Massgabe der nachfolgenden
Bedingungen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie das Instrument/Gerät bei einem autorisierten
ROLAND–Fachhändler erworben haben und dies durch die Kaufrechnung belegen können. Wenn Sie
Grund zu einer Reklamation haben, wenden Sie sich bitte an Ihren/einen autorisierten ROLAND-
Fachhändler. Zur Sicherung etwaiger Garantieansprüche empfehlen wir die Registrierung unter
www.rolandmusik.de - Bereich SERVICE - für Deutschland und www.roland.co.at für Österreich.
In der Schweiz gelten die Garantiebestimmungen nach Schweizer Recht (inkl. Fürstentum Liechten-
stein). Bei Gewährleistungs-/Garantiefragen wenden Sie sich bitte an einen autorisierten Schweizer
ROLAND-Fachhändler oder die ROLAND (Switzerland) AG in CH-4452 Itingen.
GARANTIEBEDINGUNGEN
1. Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden nicht
eingeschränkt.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich auf die Beseitigung festgestellter Fertigungs- und Materialfehler.
Die Beseitigung erfolgt durch Reparatur, Ersatz defekter Bauteile oder Ersatzlieferung. Unsere Garan-
tieleistung umfasst alle zur Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen wie Transport-, Arbeits-
und Materialkosten. Unsere Garantie bezieht sich nicht auf nach Vertragsabschluss entstandene Trans-
portschäden, auch nicht auf Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und fehlerhafte
oder nachlässige Behandlung des Instruments/Geräts. Außerdem fallen Schäden oder Funktions-
störungen in Folge höherer Gewalt ( Blitzschlag, Hochwasser etc. ) oder sonstiger äusserer Einflüsse
nicht unter unsere Garantie.
3. Die Garantie erlischt, wenn der Defekt auf Änderungen des Originalzustandes des Instruments /
Geräts oder auf Fremdeingriffe oder Reparaturen durch einen von uns nicht autorisierten Kundendienst
zurückzuführen ist. Mangelhafte und/oder unrichtige Angaben auf der Kaufrechnung bezüglich des
Kaufgegenstandes, des Käufers und des Kaufdatums entbinden uns von jeglicher Garantieverpflich-
tung.
4. Ein Garantieanspruch wird nur gegen Vorlage der Kaufrechnung eines autorisierten ROLAND-
Fachhändlers anerkannt. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist ferner, dass das Instrument /
Gerät noch mit dem Original-Typenschild mit ROLAND/BOSS-Seriennummer versehen ist.
5. Diese Garantie berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschliesslich
solcher aus entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden.
6. Bestehende Garantieansprüche, müssen diese gemäss den vorstehenden Bestimmungen innerhalb
der Garantiefrist bei Ihrem/einem autorisierten ROLAND–Fachhändler geltend gemacht werden.
ROLAND Elektronische Musikinstrumente Handelsges.mbH
Postfach 1905, D-22809 Norderstedt
ROLAND Austria Ges.mbH, Postfach 83, A-6063 Innsbruck
ROLAND (Switzerland) AG, Postfach, CH-4452 Itingen