Verbotene Techniken:
- Gleichlaufhobeln, d.h. wenn die Vorschubrichtung gleich der Hobelwelldrehrichtung ist
und der abnehmende Abrichttisch tiefer als der zuführende eingestellt ist.
- Einsetzarbeiten an der Abrichteinheit, d.h. wenn das Werkstück nicht über volle Länge
bearbeitet wird.
- Hobeln von Falzen am Messerwellenende.
8. Bohreinheit
Vorgesehene Techniken:
- Bohren von Löchern in alle Holzarten mit oder ohne Tiefenanschlag.
- Einbohren von Schlitzen in Vollhölzer z.B. Einstemmen von Türschlössern, bündiges
einbohren von Beschlägen.
- Herstellen von Dübelbohrungen.
- Ausbohren von Astlöchern.
- Herstellen von Zapfen für Astlöchern.
Verbotene Techniken:
- Fräsarbeiten aller Art ohne Fräsanschlag mit reinen Fräswerkzeuge.
Bestimmungsgemässe Verwendung
Die Maschine darf nur zur Bearbeitung von Holz verwendet werden. Die bearbeitung von
jeglichen anderen Materialien ist nur vorgesehen und deshalb auch nicht erlaubt.
Es dürfen nur Werkzeuge verwendet werden die den gültigen Vorschriften von Seiten der
Arbeitsinspektorate und Berufsgenossenschaften oder Versicherungsanstalten entsprechen.
Die Maschine darf nur unter Verwendung des für die verschiedenen Arbeitsgänge
vorgesehene Schutzvorrichtungen in Betrieb genommen werden. Überprüfen Sie ob alle
Schutzvorrichtungen vorhanden sind und alle Unfallverhütungsvorschriften erfüllt sind,
andernfalls setzen Sie die Maschine auf keinen Fall in Betrieb und wenden Sie sich an Ihren
Lieferanten.
Um die Einhaltung der angegebenene Staubemissionswerte gewährleisten zu können, darf die
Maschine nur mit einer Absaugeinrichtung die so stark ist dass an der Maschine eine
Luftgeschwindigkeit von mindest 20 m/s erreicht wird verwendet werden.
Lärm und Staub Emissionswerte
Die nach ISO 7960 – Anhang D –ermittelten Arbeitsplatz bezogenen Lärm Emissionswerte
betragen an der Werkstückaufgabe der Maschine:
Arbeitsplatz Schalldruck
DB(A)
Schalleistung
DB(A) (MW)
Sägen 88 103 (19,9)
Fräsen 84 97 (3,2)
Zapfen 86 97 (5)
Abrichten 92 98 (6,3)
Dickenhobeln 83 97 (5)
Bohren 96 107 (250,1)
Der Höchstwert von 130dB (A) wurde in keinem Fall überschritten.
Die Maschinen sind staubtechnisch laut DIN 33 893 und BG-Grundsätze für die Prüfung der
Staubemission (arbeits- platzbezogene Staubkonzentration) von Holzbearbeitungsmaschinen
(GS-HO-05) gemessen worden.
Die ermittelten Messwerte zeigen dass der TRK-Wert von 2mg/m³ sicher unterschritten
wurde.