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Fahrräder, die oft im Freien abgestellt
werden, können durch Witterungsein-
flüsse ebenfalls erhöhtem Verschleiß
unterliegen.
Diese Teile bedürfen regelmäßiger War-
tung und Pflege, dennoch erreichen Sie
in Abhängigkeit der Nutzungsintensität
und -bedingungen früher oder später
das Ende Ihrer Lebensdauer. Die Teile
müssen bei Erreichen ihrer Verschleiß-
grenze getauscht werden.
Dazu gehören:
• Die Antriebskette
• Die Bremszüge
• Die Griffgummis
• Das Kettenrad
• Das/die Ritzel
• Die Schaltzüge
• Die Reifen
• Der Sattelbezug
• Die Bremsbeläge
• Die Felgen
• Die Leuchtkörper (Glühbirnen)
Die Beläge von Felgenbremsen unter-
liegen funktionsbedingt einem Ver-
schleiß. Bei sportlicher Nutzung oder
Fahrten in bergigem Terrain kann der
Wechsel der Beläge in kurzen Abstän-
den erforderlich werden.
kunde eine Kostenbeteiligung in Rech-
nung stellen. Ebenso werden Arbeits-
kosten und Fracht in Rechnung gestellt.
Diese Garantie gilt nur für den Erster-
werber. Darüber hinaus gehende
Ansprüche, wie z.B. Schadensersatz
oder Nutzungsausfall sind ausgeschlos-
sen.
Ausgeschlossen sind Schäden durch
Verschleiß, Vernachlässigung (mangeln-
de Wartung und Pflege), Sturz, Überbe-
lastung durch zu große Beladung, durch
unsachgemäße Montage und Behand-
lung sowie durch Veränderung des Fahr-
rades (An- und Umbau von zusätzlichen
Komponenten).
Bei Wettbewerbseinsatz, Sprüngen
oder Überbeanspruchungen anderer Art
besteht ebenfalls kein Garantiean-
spruch.
Hinweise zum Verschleiß
Einige Bauteile Ihres Rades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Die
Höhe des Verschleißes ist von der Pfle-
ge, Wartung und der Art der Nutzung
des Fahrrades (Fahrleistung, Regen-
fahrt, Schmutz, Salz etc.) abhängig.
Ihr Fahrradhändler steht nach dem
Gesetz unter anderem dafür gerade, dass
Ihr Fahrrad nicht mit Fehlern behaftet
ist, die den Wert oder die Tauglichkeit
aufheben oder mindern. Ihr Anspruch
darauf endet zwei Jahre nach Abholung
beim Kauf des Fahrrades. Ungeachtet
der gesetzlich vorgeschriebenen Sach-
mangelhaftung geben wir Ihnen 25
Jahre Garantie auf den Bruch von Rah-
men und Hinterradschwinge. Diese über
die gesetzlich vorgeschriebene Sach-
mangelhaftung hinausgehende Garantie
gilt nur, wenn der Fahrradpass vollstän-
dig ausgefüllt wurde und sämtliche dort
aufgeführten Inspektionen vom Fach-
händler vorgenommen und eingetragen
wurden. Im Schadensfall muss die
Kopie des Kaufbelegs und des vollstän-
dig ausgefüllten Fahrradpasses zusam-
men mit dem Rahmen oder dem gerei-
nigten Komplettrad eingeschickt wer-
den. Bewahren Sie diese Dokumente
deshalb sorgfältig auf. Wir ersetzen den
defekten Rahmen bzw. die Hinterrad-
schwinge sowie anfallende Kosten, falls
bei abweichenden Maßen zusätzliche
Komponenten benötigt werden. Im Fal-
le einer dadurch erfolgten Wertsteige-
rung des Fahrrades durch den Einsatz
höherwertiger Komponenten können wir
nach Absprache mit Händler oder End-
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Gesetzliche Gewährleistung
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Gesetzliche Gewährleistung
Kontrollieren Sie den Belagszustand
regelmäßig, und lassen Sie diese gege-
benenfalls von einem riese und müller-
Fachhändler austauschen.
• Die Felgen bei V-Brakes.
Beim Bremsen verschleißt nicht nur
der Belag, sondern auch die Felge.
Prüfen Sie deshalb die Felge regelmä-
ßig, z.B. beim Aufpumpen des Rei-
fens. Bei den Felgen ist eine umlau-
fende Nut als Verschleiß-Indikator
angebracht. Ist diese nicht mehr
sichtbar, muss die Felge ausgetauscht
werden. Treten Verformungen oder
feine Risse an den Felgenflanken auf,
wenn der Luftdruck erhöht wird, deu-
tet dies auf das Ende der Lebensdauer
hin. Die Felge muss dann ersetzt wer-
den.
• Die Lagerungen und Dichtungen
bei Federgabeln und gefederten
Hinterbauten.
Die Dichtungen und Lagerungen sind
ständig in Bewegung, wenn das Fahr-
werk arbeitet. Durch Umwelteinflüsse
(Regen, Schmutz etc.) kommt es Prin-
zip bedingt zum Verschleiß dieser
beweglichen Teile. Diese Bereiche
müssen regelmäßig gereinigt und
gewartet werden. Je nach Einsatzbe-
dingungen kann dennoch nicht aus-
geschlossen werden, dass die Teile
durch Verschleiß bedingt ersetzt wer-
den müssen, z.B. wenn sich Lagerluft
einstellt.
Ansprechpartner für Reklamationen und
Serviceleistungen ist ausschließlich
der riese und müller-Fachhandel. Auf
Anfrage teilen wir Ihnen gerne einen
Händler in Ihrer Nähe mit (Händler fin-
den sie auch im Internet: www.r-m.de).
Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass
Sie Ihren Fachhändler, bevor Sie Repa-
raturleistungen in die Wege leiten, kon-
taktieren, um den schnellsten und
kostengünstigsten Ablauf Ihres Anlie-
gens sicherzustellen. Sollte Ihr Rad
beim Händler oder bei uns in die Werk-
statt kommen, so beachten Sie bitte
folgende Hinweise:
Serviceleistungen und Reparaturen wer-
den nur an ausreichend gesäuberten
Rädern durchgeführt. Entfernen Sie vor
dem Versand alle individuellen Zubehör-
teile (Computer, Rückspiegel, Anhän-
gerkupplungen, Schlösser, Schnell-
spannersicherungen usw.) – Serviceleis-
tungen werden mit den Richtwerten der
Serienradaustattung durchgeführt; indi-
viduelle Umbauten werden nur in einem
in diesem Sinne vertretbaren Maße
wiederhergestellt. Im Rahmen von
Serviceleistungen werden keine Ver-
schleißteile ersetzt oder Inspektionen
durchgeführt. Zudem werden Zahlungen
und Materialien ausschließlich über
den Fachhandel abgewickelt. Stellen
Sie sicher, dass Sie oder Ihr Händler
die Paketsendung ausreichend frankiert.
Im Interesse einer langen Lebensdauer
und Haltbarkeit der Komponenten müs-
sen die Montagevorschriften der Her-
steller (v.a. Drehmomente bei Schrau-
ben) und die vorgeschriebenen War-
tungsintervalle genau eingehalten
werden.
Bei Nichteinhaltung der Montagevor-
schriften und Prüfintervalle erlischt
die Garantie. Bitte beachten Sie die in
Ihrer Bedienungsanleitung skizzierten
Prüfungen bzw. den unter Umständen
nötigen Tausch sicherheitsrelevanter
Bauteile wie Lenker, Bremse usw...
Achtung!
Der autorisierte Händler muss
das Rad fahrbereit machen, so dass
die sichere Funktion gewährleistet
ist. Der Händler hat eine Endkon-
trolle und eine Probefahrt durchzu-
führen.
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