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01. Allgemeine Hinweise
Die Montage, Installation und Inbetriebnahme (Einstellung) unserer Pelletsheizanlage darf nur durch unseren Kundendienst, oder
von einem autorisierten Fachbetrieb vorgenommen werden.
Wir empfehlen einen Puffer als Lastausgleichspeicher, mit einem Volumen von mindestens 30 l/kW
Verwenden Sie ausschließlich die von uns vorgeschriebenen Brennstoffe - Holzpellets nach EN 14961-2, Klasse A1+ A2 (Ø 6 mm).
Nur so kann ein emissionsarmer, wirtschaftlicher und störungsfreier Betrieb Ihrer Pelletsheizanlage gewährleistet werden. Ein Nichtbe-
achten führt zu Garantieverlust.
Führen Sie in regelmäßigen Abständen die von uns in der Anleitung empfohlenen Wartungs- und Reinigungsarbeiten an Ihrer
Pelletsheizanlage durch. Damit gewährleisten Sie nicht nur die Funktionssicherheit der Anlage und deren Sicherheitseinrichtungen,
sondern auch den efzienten und emissionsarmen Betrieb der Anlage. Die beste Betreuung Ihrer Pelletsheizanlage erreichen Sie
mit dem Abschluss eines Wartungsvertrages. Die angegebenen Reinigungs- und Wartungsintervalle sind unbedingt einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass für Schäden, welche durch Nichteinhaltung der Wartungsvorschriften entstehen, kein Gewährleistungsan
spruch besteht.
Ihr Heizkessel ist innerhalb eines Leistungsbereiches von 30% bis 100% der Nennleistung regelbar. Die Geräte sollten möglichst
im mittleren und oberen Leistungsbereich (angepasst auf den jeweiligen Wärmebedarf) betrieben werden, um unnötige
Emissionen im Kleinlastbetrieb zu vermeiden. Ideal ist die Kombination mit einem modulierenden Raum- oder Heizungsregler um
unnötiges Takten zu vermeiden und möglichst lange Laufzeiten zu gewährleisten.
Werden technische Änderungen selbst vorgenommen, übernehmen wir für Schäden, die hierdurch entstehen, keine Gewähr.
Jeder Eingriff von nicht durch uns autorisierte Personen, sowie die Nichtbeachtung dieser allgemeinen Hinweise als auch der unten
beschriebenen Sicherheitshinweise, bedeuten das sofortige Erlöschen des Gewährleistungsanspruches.
Schadhafte Bauteile und Gerätekomponenten rfen nur durch Original-Ersatzteile ersetzt werden.
Es wird dringend empfohlen, diese Anleitung stets griffbereit im Heizraum aufzubewahren.
Die in der vorliegenden Anleitung beschriebene Pelletsheizanlage ist nach EN303-5 geprüft.
Für den Legionellenschutz sind die allgemein gültigen Regeln der Heiztechnik zu beachten.
HINWEIS: Bei Verwendung von Pelletsheizanlagen mit 2 Saugturbinen (zB 100kW Kessel) wird der Lagerraum ungleichmäßig ent-
leert (eine vollständige Entleerung kann nicht gewährleistet werden).
Die verpichtende Wartung der Anlage ist mindestens zweimal jährlich, spätestens jedoch nach erreichen
von 1500 Betriebsstunden (bei einem Leistungsbereich von 80 - 100 % ) vom autorisierten Fachpersonal durch-
führen zu lassen. Wird KEIN Service durchgeführt, erlischt die Gewährleistung.
Im Zuge von Wartungsarbeiten an der Pelletsheizanlage werden, falls erforderlich, sämtliche Verschleißteile gegen Berechnung ausge-
tauscht. Um Servicearbeiten durchführen zu können, muss die Anlage „kalt“ sein. Sollte die Anlage nicht rechtzeitig ausgeschaltet worden
sein und somit bei Eintreffen des Servicetechnikers noch „warm“ sein, wird die daraus resultierende Stand- bzw. Wartezeit ebenfalls
in Rechnung gestellt.
Fremdkörper im Brennstoff können zu Beschädigungen der Anlage führen.
Die Vorschriften laut Ö-Norm M 7136 (Transport- und Lagerlogistik) und M 7137 (Anforderung Pelletslagerung) sind einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass im Zuge der Gewährleistung die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten sind!
Datenblatt zu Holzpellets gem. EN 14961-2, Klasse A1+ A2 (Ø 6mm)
Parameter (Einheit) ENplus-A1 ENplus-A2
Länge (mm) bis 40
1
bis 40
1
Feinanteil (%, Masse) ≤ 1
2
≤ 1
2
Aschegehalt (%, Masse) ≤ 0,7
3
≤ 1,0
3
Ascheerweichungstemp. (°C) ≥ 1.200 ≥ 1.100
1) Maximal 5% der Pellets dürfen länger als 40 mm sein, max. Länge 45 mm.
2) Partikel < 3,15 mm, Feinanteil an der letzten Ladestelle.
3) Mit Veraschungstemperatur von 550°C.
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