4.5 Die Garantie schließt keine routinemäßigen System-Checks, keine Einstellungen/Kalibrierun-
gen, keine Probefahrten oder Inbetriebnahmen ein, es sei denn, diese sind im Zuge des Gerä-
teaustausches erforderlich.
4.6 Raymarine übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Geräten oder an ande-
ren Geräten, Systemen oder Systemkomponenten durch unsachgemäßen oder nicht autorisier-
ten Anschluss bzw. Bedienung verursacht werden.
4.7 Zubehörteile wie Sicherungen, Batterien, Antriebsriemen, Dioden für Radarmischer, Impeller
und Impeller-Zubehör werden ausdrücklich von der Garantie ausgeschlossen.
4.8 Ebenso sind alle Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch von Gebern (ausgenommen
Kosten für die Geber selbst) von der Garantie ausgeschlossen.
4.9 Was die Wasserdichtigkeit gemäß den genannten Standards CFR46 und IPX7 angeht, sei
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es durch Hochdruck-Reinigungsmechanismen (mit Was-
ser) zu Eintritt von Wasser in das Gerät und nachfolgend zum Geräteausfall kommen kann. In
diesen Fällen übernimmt Raymarine keine Garantie.
4.10 Überstunden und Zuschläge für Service außerhalb der normalen Arbetszeiten werden
durch die Garantie nicht abgedeckt.
4.11 Der Kunde trägt die Kosten für den Versand des defekten Gerätes an Raymarine oder an
einen autorisierten Service-Händler.
4.12 Raymarine übernimmt keine Haftung für Unterschiede in Material, Farbe oder Größe zwi-
schen dem tatsächlich gelieferten Gerät und dem in der Werbung oder auf der Website publi-
zierten Gerät.
4.13 Alle Reisekosten außer km-Geld, Straßengebühren und Maut und zwei (2)
Reisestunden werden ausdrücklich ausgeschlossen. Reisekosten, die von diesen
Garantiebedingungen ausgeschlossen sind, sind z.B.: Taxikosten, Barkassengebühren, Flug-
zeugmiete, Auslagen für Essen und Trinken, Zollgebühren, Versandkosten etc.
4.14 Raymarine kann nicht für Folgeschäden oder Spezialschäden (Schäden, die durch strafbare
Handlungen entstanden sind, oder Mehrfachschäden) haftbar
gemacht werden. Auch kann weder Raymarine noch Raymarines Service-Händler für einen
finanziellen Verlust, materiellen Verlust, Geschäftsschädigungen, immateriellen Schaden u.a.
haftbar gemacht werden. Die Haftung für Raymarine oder Raymarines Service-Händler inner-
halb dieser Garantie, egal ob bei Vertragsbruch, Delikten, Vernachlässigung der gesetzlichen
Pflichten o.ä. beträgt maximal 1 Mio. US$. Im Falle von Personenschäden oder bei Todesfällen
gilt eine unbeschränkte Haftung.
4.15 Alle Raymarine-Produkte sind ausschließlich Navigationshilfen. Gute Seemannschaft und
ein erfahrener Skipper sind auf See unerlässlich. Die Geräte von
Raymarine können an Bord nur zur Unterstützung dienen.
4.16 Die o.g. Regelungen gelten nicht für Produkte, die von Raymarine Inc. (USA)
gekauft wurden. Diese Produkte unterliegen anderen Bedingungen, die Sie unter
www.raymarine.com im Internet nachlesen können.
Garantie.fm Seite 251 Donnerstag, 8. November 2007 12:27 12