Betrieb
Nachdem Sie den Stromtarif eingestellt haben, können Sie Ihren Verbraucher mit dem Energiekosten-
Messgerät verbinden. Achten Sie unbedingt darauf, daß die maximale Nennleistung des Verbrauchers
nicht höher als 3600 Watt (16 A) sein darf.
Um aussagekräftige Messergebnisse zu erhalten, betreiben Sie den angeschlossenen Verbraucher
mindestens ein paar Tage. Der angeschlossene Verbraucher muss eine Aufnahmeleistung von
mindestens 2 Watt haben, da ansonsten keine korrekte Zählung der verbrauchten Leistung möglich
ist.
Kindersicherung
Die eingebaute Kindersicherung besteht darin, dass beide Steckerkontakte gleichzeitig eingesteckt
werden müssen. Versucht man nur einen Steckerkontakt bzw. einen anderen Gegenstand
einzustecken, ist die Buchse verriegelt.
Behebung von Störungen
Obwohl das von Ihnen erworbene Energiekosten-Messgerät zuverlässig und betriebssicher ist, kann
es dennoch zu Problemen oder Störungen kommen. Mit der folgenden Auflistung können Sie
mögliche Störungen leicht selbst beheben:
Fehler Mögliche Ursache und Behebung
Die Messgerät funktioniert nicht. Kontrollieren Sie die Netzspannung.
Ist evtl. die Sicherung der Steckdose defekt ?
Sind die Batterien leer?
Falsche Displayanzeigen
Eventuell durch statische Entladung oder
Überlastung ausgelöste Fehlfunktion.
Trennen Sie das Gerät für mehrere Minuten von
der Spannungsversorgung.
Überprüfen Sie regelmäßig die technische Sicherheit des Gerätes auf Beschädigungen des
Gehäuses.
Wartung und Entsorgung
ACHTUNG!
Vor dem Reinigungsvorgang muß das Messgerät unbedingt aus der Steckdose gezogen und
das angeschlossene Gerät ausgesteckt werden!
Bis auf eine gelegentliche Reinigung ist das Gerät wartungsfrei. Zur Reinigung des
Messgerätes verwenden Sie ein sauberes, fusselfreies, antistatisches und trockenes
Reinigungstuch. Verwenden Sie keine scheuernden, chemischen und
lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel.
Entsorgen Sie das unbrauchbar gewordene Gerät gemäß den geltenden gesetzlichen
Vorschriften.
Entsorgung von gebrauchten Batterien!
Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich (Batteriegesetz) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien
und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet,
die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für
das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde, Ihrem Fachhändler oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft
werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum
Umweltschutz!
V 1.04 Copyright © 03/2012
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