Lizenzvertrag für Endverbraucher für Polycom
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Software
Dieser Lizenzvertrag für Endverbraucher („Vertrag“) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (einer
natürlichen oder juristischen Person) und Polycom, B.V für das von Polycom B.V in Europa, dem Mittleren
und Nahen Osten, Afrika und dem asiatisch-pazifischen Raum lizenzierte Polycom-Softwareprodukt oder
für das von Polycom, Inc. in der restlichen Welt lizenzierte Polycom-Softwareprodukt (zusammen
„Polycom“). Das Softwareprodukt enthält die im Lieferumfang enthaltene Computersoftware und ggf.
dazugehörige Medien, gedruckte Materialien sowie Online- oder elektronische Dokumentation
(„Softwareprodukt“). Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ oder durch Installieren, Kopieren oder
Verwenden des Softwareprodukts akzeptieren Sie die Bedingungen dieses Vertrags und erkennen ihn
als verbindlich an. Sollten Sie den Bedingungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt,
das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden. Geben Sie in diesem Fall das Produkt gegen
Rückerstattung des Preises an die Stelle zurück, bei der Sie das Produkt erworben haben.
Die Software ist durch Urheberrechte und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere
Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt. Das Softwareprodukt wird an Sie lizenziert, nicht
verkauft, und die Verwendung unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.
1. LIZENZGEWÄHRUNG.
Polycom gewährt Ihnen im Rahmen dieses Vertrags eine nicht ausschließliche Lizenz zum Installieren
und Verwenden des Softwareprodukts, das dem Polycom-Produkt, das das Softwareprodukt (das
„Produkt“) enthält oder verwendet, beiliegt. Sie dürfen das Softwareprodukt nur in Verbindung mit dem
Produkt verwenden. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu verleasen, zu vermieten, zu
vertreiben oder eine Unterlizenz für das Softwareprodukt zu vergeben oder das Softwareprodukt mit
mehreren Benutzern zusammen oder in einer anderen unzulässigen Art und Weise zu verwenden.
Weiterhin wird Ihnen keine Lizenz als visuell lesbarer Code des Softwareprodukts (Quellcode) gewährt.
Mit Ausnahme der unten dargelegten Sachverhalte werden Ihnen im Rahmen dieses Lizenzvertrags keine
Patent- oder Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken oder andere Rechte hinsichtlich des
Softwareprodukts gewährt.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND BESCHRÄNKUNGEN.
2.1 Beschränkungen im Hinblick auf Zurückentwicklung (Reverse Engineering), Dekompilierung
und Disassemblierung.
Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder
zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) dies ungeachtet dieser Einschränkung durch das
anwendbare Recht ausdrücklich gestattet ist. Das Softwareprodukt wird als einzelnes Produkt lizenziert.
Die Komponenten des Produkts dürfen nicht separat für mehr als ein Produkt verwendet werden.
2.2 Sicherung. Sofern dies nicht ausdrücklich in diesem Vertrag geregelt ist, dürfen Sie das
Softwareprodukt nicht kopieren. Sie dürfen jedoch zu Sicherungszwecken eine Kopie des
Softwareprodukts anfertigen und, sofern anwendbar, außerdem eine Kopie einer vorherigen Version.
Diese Kopie darf jedoch nur für den Fall verwendet werden, dass das Originalsoftwareprodukt beschädigt
ist. Alle Kopien des Softwareprodukts müssen mit den Eigentümerhinweisen, die sich auf dem Original-
Softwareprodukt befinden, gekennzeichnet sein. Sie sind nicht berechtigt, die dem Softwareprodukt
beiliegende ergänzende Dokumentation zu reproduzieren.
2.3 Änderungen. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu verändern, zu übersetzen oder
davon abgeleitetes Material zu erstellen.
2.4 Eigentümerhinweise. Sie sind nicht berechtigt, Eigentümerhinweise auf oder im Softwareprodukt
oder der Begleitdokumentation zu entfernen oder zu verbergen.
2.5 Softwareübertragung. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag dauerhaft zu
übertragen, vorausgesetzt Sie behalten keine Kopien zurück, Sie übertragen das vollständige
Softwareprodukt (einschließlich aller Komponenten, der Medien und des gedruckten Materials, aller