Der Fahrer ist grundsätzlich für die sichere Befestigung des Heckträgers und der Beladung selbst verantwortlich. Lesen Sie die Sicherheitshinweise vor der Verwendung
Ihres Heckfahrradträgers und befolgen Sie die allgemeinen und gesetzlichen Anforderungen. Um Beschädigungen am Fahrzeug zu vermeiden, sollte die Montage und
Demontage des Heckfahrradträgers sowie die Beladung von zwei Personen durchgeführt werden. Beachten Sie den beigefügten Verwendungsbereich und die Liste der
geprüften Fahrzeuge. Bitte bewahren Sie dieses Dokument auf.
• Vor Fahrtantritt sind die Befestigungsgurte und Klemmschlösser auf Beschädigungen und einwandfreie Funktion zu überprüfen. Beschädigte Komponenten sind
umgehend auszutauschen. Um Lackschäden zu vermeiden, wird empfohlen, die Koerraumklappe/Hecktüre vor Montage des Heckträgers Zu reinigen. Bei einigen
Fahrzeugtypen ist es erforderlich, vor dem Aufsetzen des Fahrrades auf den Träger den Fahrradlenker zu drehen und/oder die Pedalstellung speziell zu positionieren.
• Überprüfen Sie nach kurzer Fahrstrecke und später in regelmäßigen Abständen die Befestigung des Heckfahrradträgers und spannen Sie gegebenenfalls die Befesti-
gungsgurte nach. Überprüfen Sie auch die Befestigung der Fahrräder auf dem Fahrradträger. • Die Befestigung der Spanngurte an Glaskanten und anKunststoteilen wie
z.B. Stoßstangen, Stoßstangeabdeckungen, Kunststohecktüren und Spoilern ist unzulässig. GeeigneteBefestigungspunkte sind Rahmenteile, Kanten der Hecktüren
derKoerraumklappe sowie Karosserie und Chassisönungen. • Beachten Sie, da ßsich aufgrund des Heckfahrradträgers und seiner Beladung das Fahrverhalten des
Fahrzeug verändert (Seitenwindempndlichkeit, Brems und Kurvenverhalten). Diesen Veränderungen muß durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung getragen wer-
den. Überschreiten Sie nicht die vorgeschriebene Geschwindigkeit bzw. die empfohlene Geschwindigkeit von 130 km/h. • Wenn keine Fahrräder transportiert werden,
aus Sicherheitsgründen und um Energie zu sparen, Heckträger demontieren. • Die Ladung darf seitlich nicht mehr als 400 mm über den äusseren Rand der Lichtaustritts-
ächen der Begrenzungs - oder Schussleuchten hinausragen. Bei Verwendung eines Hecktragesystems ist die Montage eines zusätzlichen rechten Außenspiegels erfor-
derlich. Bei auch nur teilweiser Verdeckung von lichttechnischen Einrichtungen und/oder des amtliche Kennzeichens durch das Hecktragesystem oder die mitgeführte
Ladung sind die lichttechnischen Einrichtungen und/oder des amtliche Kennzeichen mit Kennzeichenbeleuchtung zu wiederholen. • Gemäss § 22 und § 23 StVO ist der
Fahrer für die ausreichende Sicherung der Ladung verantwortlich. • Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeughersteller vorgegebe-
ne Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung darf nicht zu einem Überschreiten der zulässigen Achslast führen (siehe Fahrzeugschein Zier
17
und
18
).
Im Zweifelsfall ist das Fahrzeug im beladenen Zustand zu wiegen.
SICHERHEITSHINWEISE
Schraubenverbindungen nach kurzer Fahrtstrecke und danach in regelmässigen Abstände prüfen und eventuell nochmals festziehen.
Beachten Sie, daß sich das Fahrverhalten des Fahrzeuges beim Fahren mit Dachlast, durch. Bremsen, Seitenwind und Kurvenfahren wesentlich verändert: fahren Sie des-
halb sorgfältig.
Besonders zu beachten sind die Angaben des Fahrzeugherstellers über die zulässige Dachlast. Teile der Fahrräder, wie z.B. Lenker oder Pedale, dürfen nicht über die Sei-
tenteile des Autosragen: Bei Nichtbenützung sind die Fahrradträger aus Gründen der Sicherheit sowie Energieeinsparung abzubauen.
Eigengewicht’des Fahrradträgers 6 Kg. Tragfähigkeit 3 Fahrrad max 45Kg. Wenn das Fahrrad montiert ist, achten Sie auf die grössere Höhe des PKW (z.B. Tiefgarage, Tunnel,
usw.).
Vor Montage des Fahrrad müssen windlasterhöhende Zubehörteile (z.B. Packtaschen, Lenkertaschen, Kartenhalter, Kindersitze, Tüten, Luftpumpen, Fahrradcomputer,
Steckbleuchtung, SchIoss, FeIdasche, akustischen Geräte usw.) entfernt werden.
Die Fahrradhalterung darf nur mit Träger die der DIN75302 entsprechen verwendet werden.
WICHTIGES HINWEIS
Einstellung der Tragarme
Die Tragarme dürfen aus Gründen der Ladungssicherheit und um die Verdeckung der Leuchten und des Fahrzeug-Kennzeichens zu reduzieren, nicht waagerecht oder
geneigt positioniert werden.
Bitte beachte Sie bei der Montage, daß eine Mindeststeigung der Haltestange von 20°, bezogen auf die Senkrechte, unbedingt eingehalten werden muss!
Der gleichzeitige Betrieb eines Anhängers und eines Hecktragesystems setzt voraus, daß die Anhängekupplung zugänglich und die Winkelbewegungen und die Winkel-
beweglichkeit des Anhängers gewährleistet bleibt. Bei Fahrzeugen mit Heckscheibenwischer ist zu beachten, daß die Funktion beeinträchtigt werden kann. Ein Benutzen
des Heckscheibenwischers ist dann auszuschließen, eventl. eine Demontage des Wischerarmes vorzunehmen.
Eine Befestigung an Kunststo-Stoßstangen ist unzulässig. Geeignete Befestigungspunkte unter dem Fahrzeug sind vor der Montage zu kontrollieren und mit zusätzlich
beigefügtem Adapter (Haken) zu befestigen bzw. einzuhaken. (z.B. Abschleppöse, Rahmenteile). Andere Kunststo- oder Glasteile dürfen auch nicht als Befestigung die-
nen.
Fahrräder beim Transport nicht mit Plane und Abdeckungen schützen und verlierbare Teile o. ä. entfernen und die Vorderräder mit Spannbändern xieren.
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