Montagematerial
a) Unterlegscheibe M6 (52x)
b) Mutter (38x)
c) Sechskantschraube (52x)
d) Inbusschraube (6x)
n) Schlossschraube (2x)
u) Unterlegscheibe M5 (6x)
v) Sicherungsschelle
Werkzeug
r) Gabelschlüssel 10/13
s) Ringschlüssel 10/24
t) Inbusschlüssel 4mm
5. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Tischkreissäge dient zum Längs- und
Querschneiden (nur mit Queranschlag) von
Hölzern aller Art, entsprechend der
Maschinengröße. Rundhölzer aller Art dürfen
nicht geschnitten werden.
Das Gerät darf nur nach seiner Bestimmung
verwendet werden. Jede weitere darüber
hinausgehende Verwendung ist nicht bestim-
mungsgemäß. Für daraus hervorgerufene
Schäden oder Verletzungen aller Art haftet der
Benutzer/Bediener und nicht der Hersteller.
Bitte beachten Sie, dass unsere Geräte
bestimmungsgemäß nicht für den gewerb-
lichen, handwerklichen oder industriellen Ein-
satz konstruiert wurden. Wir übernehmen
keine Gewährleistung, wenn das Gerät in
Gewerbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben
sowie bei gleichzusetzenden Tätigkeiten
eingesetzt wird.
Es dürfen nur für die Maschine geeignete
Sägeblätter (HM- oder CV-Sägeblätter) ver-
wendet werden. Die Verwendung von HSS-
Sägeblättern und Trennscheiben aller Art ist
untersagt. Bestandteil der bestimmungs-
gemäßen Verwendung ist auch die Beachtung
der Sicherheitshinweise, sowie der Montage-
anleitung und Betriebshinweise in der
Bedienungsanleitung.
Personen, die die Maschine bedienen und
warten, müssen mit dieser vertraut und über
mögliche Gefahren unterrichtet sein. Darüber
hinaus sind die geltenden Unfallverhütungs-
vorschriften genauestens einzuhalten.
Sonstige allgemeine Regeln in arbeitsmedi-
zinischen und sicherheitstechnischen
Bereichen sind zu beachten.
Veränderungen an der Maschine schließen
eine Haftung des Herstellers und daraus
entstehende Schäden gänzlich aus.
Trotz bestimmungsmäßiger Verwendung
können bestimmte Restrisikofaktoren nicht
vollständig ausgeräumt werden. Bedingt durch
Konstruktion und Aufbau der Maschine können
folgende Risiken auftreten:
■ Berührung des Sägeblattes im nicht abge-
deckten Sägebereich.
■ Eingreifen in das laufende Sägeblatt
(Schnittverletzung)
■ Rückschlag von Werkstücken und
Werkstückteilen.
■ Sägeblattbrüche.
■ Herausschleudern von fehlerhaften
Hartmetallteilen des Sägeblattes.
■ Gehörschäden bei Nichtverwendung des
nötigen Gehörschutzes.
■ Gesundheitsschädliche Emissionen von
Holzstäuben bei Verwendung in geschlos-
senen Räumen.
62
DE/AT/
CH