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EU/EWR-Garantie: Gültige Bedingungen für andere Länder als das
ursprüngliche Verkaufsland .
Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der
entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständigen
Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese Garantie in Anspruch
genommen wird, Kontakt aufzunehmen und diese Garantie zusammen mit
einem datierten Verkaufsbeleg vorzulegen. Die entsprechenden Angaben
können dem „Product Service Guide“ entnommen oder bei einem
autorisierten Händler erfragt werden. Der Käufer wird daraufhin informiert,
ob:
(I) die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung die Reparaturleistung erbringt: oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung die Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das
Gerät ursprünglich verkauft wurde, übernimmt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf
Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem
das Gerät ursprünglich verkauft wurde.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das
üblicherweise von der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene
zuständigen Vertretung in dem Land der Benutzung geliefert wird, dann
sollte das Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte und dem Nachweis des
Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des Käufers an diese
Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die
Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird
die zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung Händler oder autorisierte Servicestellen benennen,
die die Reparaturen ausführen.
Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das
normalerweise nicht in dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die
inneren oder äußeren technischen Spezifikationen des Gerätes sich von
denen des im Benutzungsland üblichen Modells unterscheiden, so ist die
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung u.U.
in der Lage, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen aus dem
ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes durchzuführen. Es kann sich
jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch die
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im
ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muß der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den
Nachweis des Kaufdatums erbringen. Der notwendige Transport sowohl
des Gerätes als auch seiner Ersatzteile wird auf Risiko und auf Kosten des
Käufers durchgeführt. Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der
Reparaturleistungen kommen
.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur
Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung im
Benutzungsland des Geräte sendet, werden die Leistungen zu den
Bedingungen (einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe
Modell des Gerätes im Benutzungsland gültig sind, nicht zu den
Bedingungen im EU/EWR-Land, in dem das Gerät ursprünglich gekauft
wurde. In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der
Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene zuständigen Vertretung in das
EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so
werden die Reparaturleistungen zu den dort gültigen Bedingungen erbracht.
Einige Produktmodelle bedürfen für eine betriebsgerechte Leistung oder für
sicheren Gebrauch in anderen EU/EWR-Ländern eine Anpassung in
Übereinstimmung mit obligatorischen oder empfohlenen Bestimmungen
bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen. Für
bestimmte Produkte können die Kosten einer solchen Anpassung erheblich
sein. Es mag sich auch als schwierig erweisen, den Bestimmungen bez.
Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technischen Normen Genüge
zu leisten. Es wird dem Käufer nachdrücklich empfohlen, sich über diese
örtlichen technischen und sicherheitsbezogenen Faktoren zu erkundigen,
bevor er das Gerät in einem anderen EU/EWR-Land benutzt.
Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Anpassung an örtliche
Vorschriften bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder anderen
technischen Normen. Die Verkaufsgesellschaft bzw. auf Landesebene
zuständige Vertretung ist u.U. in der Lage, für bestimmte Produktmodelle die
notwendigen Anpassungen auf Kosten des Käufers durchzuführen. Es ist
jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle Produktmodelle an örtliche
Bestimmungen bez. Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder andere
technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen,
dass Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
Wenn der Käufer nach Ansicht der Verkaufsgesellschaft bzw. auf
Landeebene zuständigen Vertretung in dem Land, in dem das Gerät benutzt
wird, die Anpassung an örtliche Vorschriften bez. Betriebsspannung,
Betriebssicherheit und anderen technischen Normen ordnungsgemäß
durchgeführt hat, so wird jede nachfolgende Garantiereparaturleistung zu
obigen Bedingungen ausgeführt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Käufer
die Art der Anpassung klarstellt, sofern sie für die Reparatur relevant ist. (Der
Verkäufer sollte ein angepasstes Gerät nicht zur Reparatur an die
Verkaufsgesellschaft oder auf Landesebene zuständige Vertretung im Land
des ursprünglichen Verkaufs zurücksenden, falls die Reparatur im
Zusammenhang mit der Anpassung steht.)
Diese Garantie ist nur gültig in Gebieten, die zur Europäischen Union (EU)
bzw. zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören.
Bitte bewahren Sie diese Garantiekarte mit Ihrer Kaufquittung auf.
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