EU/EWR Garantie: Bedingungen anwendbar in anderen Ländern als dem
ursprünglichen Verkaufsland.
A Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der
entsprechenden Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen
Vertretung in dem EU/EWR-Land, in dem diese Garantie in Anspruch genommen wird,
Kontakt aufzunehmen. Die Anschriften können dem “Product Service Guide”
entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden.
Der Käufer wird daraufhin darüber informiert, ob:
(i) die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die
Reparaturleistung erbringt, oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung für
die Versendung des Gerätes in das EU/EWR-Land, in dem das Gerät
ursprünglich verkauft wurde, sorge trägt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf
Landesebene zuständigen Vertretung in das EU/EWR-Land sendet, in dem das
Gerät ursprünglich verkauft wurde.
B Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der
Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land
der Benutzung geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte
und dem Nachweis des Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des Käufers an diese
Verkaufsgesellschaft oder an diese Vertretung, die dann die Reparaturleistungen
übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird die zuständige verbundene
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung Händler oder
autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen ausführen.
C Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in
dem Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen
Spezifikationen des Gerätes von denen des im Benutzungsland üblichen Modells
verschieden sein, so kann die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung in der Lage sein, die Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen
durchzuführen, welche aus dem ursprünglichen Verkaufsland des Gerätes stammen. Es
kann sich jedoch als notwendig erweisen, die Garantiereparaturleistung durch die
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung im
ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen. In beiden Fällen muß der Käufer
die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums erbringen. Jedoch
wird der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile auf
Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt.
Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der Reparaturleistungen kommen.
D In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft
oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Geräte
sendet, werden die Leistungen zu denselben Bedingungen (einschließlich der
Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe Modell des Gerätes im Benutzungsland, nicht
jedoch in dem EU/EWR-Land gültig sind, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde.
In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der
Verkaufsgesellschaft oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung in das
EU/EWR-Land verschickt, in dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so werden die
Reparaturleistungen zu Bedingungen erbracht, die dort gültig sind.
E Einige Produktmodelle bedürfen der Justierung oder der Anpassung für eine
betriebsgerechte Leistung oder für sicheren Gebrauch in einigen EU/EWR-Ländern in
Übereinstimmung mit zwingenden oder empfohlenen Bestimmungen betreffend die
Betriebsspannung, die BetriebsSicherung oder technischen Normen. Für bestimmte
Produkte können die Kosten einer solchen Justierung oder Anpassung erheblich sein.
Es mag sich auch als schwierig erweisen, den Bestimmungen betreffend
Betriebsspannung, BetriebsSicherung oder technische Normen Genüge zu leisten. Es
wird dem Käufer streng empfohlen, sich über diese lokalen technischen und
Sicherungsfaktoren zu erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen EU/EWR-Land
benutzt.
F Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Justierung oder Anpassung, um örtlichen
Vorschriften betreffend Betriebsspannung, BetriebsSicherung oder andere technische
Normen Genüge zu leisten. Die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene
zuständige Vertretung kann in der Lage sein, die notwendigen Justierungen oder
Anpassungen auf Kosten des Käufers für bestimmte Produktmodelle durchzuführen. Es
ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle Produktmodelle an örtliche
Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die BetriebsSicherung oder andere
technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, daß
Justierungen oder Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
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EU/EWR Garantie