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ORANIER - WERKSGARANTIE
Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen
ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges
erforderlich.
Für unsere ORANIER-Geräte leisten wir
unabhängig von den Verpflichtungen des
Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem
Endabnehmer unter den nachstehenden
Bedingungen Werksgarantie:
Die ORANIER- Garantie erstreckt sich auf die
unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw.
der beanstandeten Teile. Anspruch auf kostenlo-
sen Ersatz besteht nur für solche Teile, die
Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung auf-
weisen.
Übernommen werden dabei sämtliche direkten
Lohn- und Materialkosten, die zur Beseitigung
dieses Mangels anfallen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.Die Werksgarantie beträgt 24 Monate und
beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der
durch Rechnung oder Lieferschein nachzu-
weisen ist.
2.Innerhalb der Werksgarantie werden alle
Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem
Anschluss, sachgemäßer Behandlung und
Beachtung der gültigen ORANIER-
Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen nach-
weisbar auf Fabrikations-oder Materialfehler zurück-
zuführen sind, durch unseren Kundendienst besei-
tigt.Emaille- und Lackschäden werden nur dann von
dieser Werksgarantie erfasst, wenn sie innerhalb von
2 Wochen nach Übergabe des ORANIER-Gerätes
unserem Kundendienst angezeigt werden.
Transportschäden (diese müssen entsprechend den
Bedingungen des Transporteurs gegen den
Transporteur geltend gemacht werden) sowie
Einstellungs-, Einregulierungs-und Umstellarbeiten
an Gasverbrauchseinrichtungen fallen nicht unter
diese Werksgarantie.
3.Durch Inanspruchnahme der Werks-garantie
verlängert sich die Garantiezeit weder für das
ORANIER-Gerät noch für neu eingebaute
Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4.Über Ort, Art und Umfang der durchzuführen-
den Reparatur oder über einen Austausch des
Gerätes entscheidet unser Kundendienst nach
billigem Ermessen. Soweit nicht anders verein-
bart, ist unsere Kundendienstzentrale zu bena-
chrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am
Aufstellungsort, ausnahmsweise in der
Kundendienstwerkstatt durchgeführt. Zur
Reparatur anstehende Geräte sind so zugängli-
ch zu machen, dass keine Beschädigungen an
Möbeln, Bodenbelag etc. entstehen können.
5.Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile
und die anfallende Arbeitszeit werden nicht
berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an
Geräten und deren Teile, die verursacht wur-
den durch:
- Äußere chemische oder physikalische
Einwirkungen bei Transport, Lagerung,
Aufstellung und Benutzung (z.B. Schäden
durch Abschrecken mit Wasser, überlaufende
Speisen, Kondenswasser, Überhitzung).
Haarrissbildung bei emaillierten oder kachel-
glasierten Teilen ist kein Qualitätsmangel.
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und
Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden
baurechtlichen allgemeinen und örtlichen
Vorschriften der zuständigen Behörden, Gas-
und Elektrizitätsversor-gungsunternehmen.
Darunter fallen auch Mängel an den
Abgasleitungen (Ofenrohr, ungenügender oder
zu starker Schorn-steinzug) sowie unsach-
gemäß ausgeführte Instandhal-tungsarbeiten,
insbesondere Vornahme von Veränderungen
an den Geräten, deren Armaturen und
Leitungen.
- Verwendung ungeeigneter Brennstoffe bei mit
Kohle und Heizöl gefeuerten Geräten; ungeei-
gneter Gasbeschaffen-heit und
Gasdruckschwankungen bei Gasgeräten;
ungewöhnlichen Span-nungsschwankungen
gegenüber der Nennspannung bei
Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und
dadurch verursachter Überhitzung der Geräte,
unsachgemäßer Behandlung, ungenügender
Pflege, unzureichender Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter
Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
- Verschleiß der den Flammen unmittelbar aus-
gesetzten Teilen aus Eisen und Schamotte (z.B.
Stahl-Guss- oder Schamotteauskleidungen).
Wir haften nicht für mittelbare und unmittelbare
Schäden, die durch die Geräte verursacht wer-
den. Dazu gehören auch
Raumverschmutzungen, die durch
Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile
hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf
Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen nieder-
schlagen können.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter
unsere Gewährleistung, dann hat der
Endabnehmer für die Kosten des
Monteurbesuches und der Instandsetzung auf-
zukommen.
ORANIER Heiz-und Kochtechnik GmbH
Weidenhäuser Str. 1 – 7
35075 Gladenbach