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Entsorgen von Datenträgern
Beachten Sie bitte, dass durch das Löschen von Bildern oder das Formatieren von
Speicherkarten oder anderen Datenträgern die ursprünglichen Bilddaten nicht
vollständig entfernt werden. Gelöschte Dateien auf entsorgten Datenträgern können
unter Umständen mit im Handel erhältlicher Software wiederhergestellt werden. Das
kann zu einem Missbrauch persönlicher Bilddaten führen. Bitte beachten Sie, dass Sie für
den Schutz Ihrer Daten vor unbefugtem Zugriff selbst verantwortlich sind.
Löschen Sie alle Daten mit einer kommerziellen Löschsoftware oder formatieren Sie das
Gerät und füllen Sie es dann vollständig mit Bildern, die keine privaten Informationen
enthalten (beispielsweise Bilder mit leerem Himmel), bevor Sie ein Datenspeichergerät
entsorgen oder es einer anderen Person übereignen. Stellen Sie sicher, dass Sie auch alle
für den eigenen Messwert ausgewählten Bilder austauschen (0 158). Wenn Sie
Datenspeichergeräte physisch zerstören, gehen Sie achtsam vor, damit Sie sich nicht
verletzen.
Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder
reproduziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera oder einem
anderen Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.
• Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert werden
dürfen
Bitte beachten Sie, dass Geldscheine,
Münzen, Wertpapiere, Staatsanleihen und
Anleihen staatlicher Behörden etc. nicht
kopiert oder reproduziert werden dürfen,
selbst wenn sie als Kopie gekennzeichnet
werden.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
Geldscheinen, Münzen oder
Wertpapieren eines anderen Landes ist
ebenfalls nicht erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung der
zuständigen Behörden dürfen
Briefmarken, Postwertzeichen oder
freigemachte Postkarten nicht kopiert
oder reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
staatlichen Stempeln und Urkunden ist
nicht erlaubt.
• Öffentliche und private Dokumente
Bitte beachten Sie das einschlägige Recht
zum Kopieren und Reproduzieren von
Wertpapieren privater Unternehmen (z.B.
Aktien) sowie von Wechseln, Schecks,
Fahrausweisen, Gutscheinen etc. Es ist in
der Regel nicht erlaubt, diese zu
vervielfältigen. In Ausnahmefällen kann
jedoch für bestimmte Institutionen eine
Sondergenehmigung vorliegen. Kopieren
Sie keine Dokumente, die von
öffentlichen Einrichtungen oder privaten
Unternehmen ausgegeben werden (z.B.
Pässe, Führerscheine, Personalausweise,
Eintrittskarten, Ausweise,
Essensgutscheine etc.).
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Das Kopieren und Reproduzieren von
urheberrechtlich geschützten Werken wie
Büchern, Musik, Gemälden,
Holzschnitten, Drucken, Landkarten,
Zeichnungen, Filmen und Fotos
unterliegt nationalen und internationalen
Urheberrechtsbestimmungen. Benutzen
Sie dieses Produkt nicht, um damit
illegale Kopien herzustellen oder gegen
das Urheberrecht zu verstoßen.