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Hinweise zum Urheberrecht
Bitte beachten Sie, dass schon der bloße Besitz von digital kopiertem oder repro-
duziertem Material, das mit einem Scanner, einer Digitalkamera oder einem ande-
ren Gerät hergestellt wurde, strafbar sein kann.
• Dinge, die nicht kopiert oder reproduziert wer-
den dürfen
Geldscheine, Münzen, Wertpapiere,
Staatsanleihen, Kommunalobligatio-
nen etc. dürfen nicht kopiert oder
reproduziert werden, selbst wenn sie
als »Muster« gekennzeichnet sind.
Das Kopieren oder Reproduzieren von
ausländischen Geldscheinen, Münzen
oder Wertpapieren ist ebenfalls nicht
erlaubt.
Ohne ausdrückliche Genehmigung
der zuständigen Behörden dürfen
ungestempelte Briefmarken oder vor-
frankierte Postkarten nicht kopiert
oder reproduziert werden.
Das Kopieren und Reproduzieren von
behördlichen Stempeln und von nach
gesetzlichen Vorschriften beglaubig-
ten Dokumenten ist nicht erlaubt.
• Beschränkungen bei bestimmten Kopien und
Reproduktionen
Bitte beachten Sie die rechtlichen Ein-
schränkungen beim Kopieren und
Reproduzieren von Dokumenten pri-
vater Unternehmen, wie z. B. Aktien,
Wechsel, Schecks, Geschenkgut-
scheine, Fahrscheine und Coupons. In
bestimmten Fällen kann eine geringe
Zahl notwendiger Kopien ausschließ-
lich für innerbetrieblichen Gebrauch
erlaubt sein. Kopieren Sie ferner keine
Dokumente, die von öffentlichen Ein-
richtungen oder privaten Unterneh-
men ausgegeben werden, wie z. B.
Pässe, Personalausweise und sonstige
Ausweise, Eintrittskarten, Essensgut-
scheine.
• Urheberrechtlich geschützte Werke
Das Kopieren und Reproduzieren von
urheberrechtlich geschützten Werken
wie Büchern, Musik, Gemälden, Holz-
schnitten, Drucken, Landkarten, Zeich-
nungen, Filmen und Fotos unterliegt
nationalen und internationalen Urhe-
berrechtsbestimmungen. Benutzen
Sie dieses Produkt nicht, um damit ille-
gale Kopien herzustellen oder gegen
das Urheberrecht zu verstoßen.