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9 Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
1. Die Vertragsparteien
1.1. Die Vertragsparteien des vorliegenden Vertrages sind einerseits:
Nav N Go Kft (51 Gabor Aron, H-1026 Budapest, Ungarn; ungarische Reg.-Nr.: 03-
09-111944) als der Lizenzgeber
und
anderseits der legale Nutzer (gemäß Punkt 2; nachfolgend der Nutzer) des unter
Punkt 4 definierten Vertragsgegenstandes (beide Vertragspartner nachfolgend die
Parteien).
2. Abschluss des Vertrages
2.1. Die Parteien nehmen hiermit zur Kenntnis, dass vorliegender Vertrag
stillschweigend durch konkludentes Verhalten ohne Unterschrift der Parteien
abgeschlossen wird.
2.2. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass nach dem rechtmäßigen Erwerb des
Softwareproduktes, das den Gegenstand des vorliegenden Vertrages darstellt
(Punkt 4), folgende Handlungen als stillschweigende Willenserklärung gelten und
folglich zum Abschluss des Vertrages zwischen dem Nutzer und dem Lizenzgeber
führen: jede Art der Verwendung, die Installation auf einem Computer oder einem
anderen Gerät, der Einbau eines solchen Gerätes in ein Fahrzeug sowie die
Zustimmung durch den OK-Button („Zustimmen“) während der Installation oder der
Verwendung der Software (nachfolgend: Nutzungshandlungen).
2.3. Personen, die das Softwareprodukt unrechtmäßig erwerben, verwenden, auf
einem Computer oder in einem Fahrzeug installieren oder auf jegliche andere Art
nutzen, sind vom vorliegenden Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4. Der Endbenutzer-Lizenzvertrag zwischen den Parteien wird mit den in diesem
Vertrag dargelegten Bestimmungen abgeschlossen.
2.5. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist der Zeitpunkt, zu dem die erste
Nutzungshandlung ausgeführt wird (Ingebrauchnahme).
3. Geltendes Recht
3.1. Für nicht durch vorliegenden Vertrag geregelte Angelegenheiten gilt das Recht
der Republik Ungarn, insbesondere Gesetz IV aus dem Jahre 1959 über das