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Gesetzliche Bestimmungen
Wenn Sie gestürzt sind
liegt. Sie muß vollständig über die Zahnrä-
der laufen. Fahren Sie los und die Kette fällt
von einem Zahnrad ab, können Stürze und
schwerste Verletzungen die Folge sein.
Prüfen Sie das gesamte
Fahrrad auf Veränderun-
gen. Das können Beulen
und Risse in Rahmen
und Gabel sein, aber
auch verbogene Bautei-
le. Auch, wenn sich Teile
wie Lenker oder Sattel verschoben oder verdreht
haben, müssen Sie die jeweiligen Teile auf Funk-
tion und sicheren Sitz prüfen.
Schauen Sie sich Rahmen und Gabel genau
an. Wenn Sie aus verschiedenen Blickwinkeln
über die Oberäche schauen, lassen sich Ver-
formungen meist deutlich erkennen.
Sehen Sie nach, ob sich Sattel, Sattelstütze,
Vorbau oder Lenker noch in der korrekten Po-
sition benden. Ist dies nicht der Fall, drehen
oder biegen sie das Bauteil NICHT aus seiner
veränderten Position zurück, ohne die dazu
gehörige Verschraubung zu öffnen. Halten
Sie beim Fixieren der Bauteile unbedingt das
vorgeschriebene Anzugsmoment ein. Werte
dazu nden Sie auf Seite 36 und im Kapitel
„Schnellspanner“, Seite 10.
Testen Sie, ob beide Räder korrekt und sicher
in Rahmen und Gabel sitzen.
Heben Sie das Rad vorne und hinten hoch und
drehen Sie Vorder-bzw. Hinterrad. Die Felge
muß gerade und ohne Schlag durch die Brem-
sen laufen. Die Bereifung darf die Bremsen
nicht berühren. Bei Rädern mit Scheibenbrem-
sen sehen Sie am Abstand zwischen Rahmen
oder Gabel und Reifen, ob das Rad rund läuft.
Testen Sie, ob beide Bremsen ihre volle Funk-
tion haben.
Fahren Sie nicht los, ohne geprüft zu haben,
ob die Kette sicher auf Kettenrad und Ritzel
Wenn Sie eine Veränderung an Ihrem Rad fest-
stellen, fahren Sie NICHT weiter. Schrauben Sie
lose Teile nicht ohne vorherige Prüfung und nicht
ohne Drehmomentschlüssel wieder fest. Bringen
Sie das Rad zum Fachhändler, schildern Sie den
Sturz und lassen Sie das Rad prüfen!
Bevor Sie am Straßenverkehr teilnehmen, infor-
mieren Sie sich bitte über die jeweils geltenden
nationalen Vorschriften. In Deutschland regeln
Bauteile aus Aluminium können un-
vermittelt brechen, wenn sie verformt
wurden. Benutzen Sie keine Bautei-
le, die, z.B. nach einem Sturz, verformt oder
verbogen sind. Tauschen Sie solche Bauteile
immer aus.
Bauteile aus Carbon können schwerwiegend
beschädigt sein, ohne das man es ihnen an-
sieht. Lassen Sie nach einem Sturz alle Kom-
ponenten aus Carbon vom Fachhändler prüfen.
dies die StVZO (Deutsche Straßenverkehrs-
zulassungsordnung) und die STVO (Deutsche
Straßenverkehrsordnung).
Anforderungen der StVZO:
Zwei unabhängig voneinander funktionierende
Bremsen, jeweils eine pro Vorder- und Hinterrad
Lichtanlage mit weißem Front- und rotem
Heckscheinwerfer
Betrieben u. a. durch eine fest installierte Licht-
maschine oder durch Akkus oder Batterien, die
den aktuellen gesetzlichen Vorschriften genügen
helltönende Glocke
Reektoren:
vorne: weiß, groß, darf im Scheinwerfer sein
hinten: ein roter, darf im Rücklicht sein
Laufräder: zwei gelbe Reektoren pro Rad,
alternativ weiße reektierende Ringe in Mantel
oder Felgen / reektierende Stifte an den
Speichen
Pedale: pro Pedal je ein gelber Reektor
nach vorne und nach hinten weisend
Jede lichttechnische Anlage muss das Prüfzei-
chen der amtlichen Zulassung tragen: Eine Wel-
lenlinie und eine K-Nummer.
Bei technischen Veränderungen beachten Sie
immer, dass elektrische Bauteile nur gegen bau-
artgeprüfte Teile ausgetauscht werden dürfen!
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßen-
verkehr in Österreich müssen Sie sich nach der
146. Verordnung / Fahrradverordnung richten. Die-
se nden Sie im Bundesgesetzblatt Österreich.
Wenn keine anderen Bestimmungen gelten,
muss Ihr Rad
zwei voneinander unabhängige Bremsvorrich-
tungen aufweisen, die im Trockenen durch-
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