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Fußböden
Vor den Feuerungsönungen von Feuerstätten für feste Brernnstoe sind Fußböden aus
brennbaren Baustoen durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoe zu schützen. Der
Belag muss sich nach vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über
die Feuerungsönung hinaus erstrecken.
1.5 Schornstein
Wenn es die örtlichen Bestimmungen erlauben, kann der Ofen an einen Schornstein ange-
schlossen werden, an den bereits eine andere geschlossene Feuerstelle angeschlossen ist (z.B.
an einen anderen Kaminofen oder Ölbrenner. Beachten Sie aber, dass ein Kaminofen an den-
selben Schornstein nicht angeschlossen werden darf, wo auch ein kondensierender Ölbrenner
angeschlossen ist. Bitte bei Zweifelfragen Ihren Schornsteinfeger fragen. Beachten Sie eventu-
elle Anforderungen an den Anbringungsort des Rauchrohres, wenn zwei oder mehrere Feuer-
stellen an denselben Schornstein angeschlossen werden.
In Deutschland ist es teilweise möglich einen Kaminofen an dem gleichen Schornstein zu
montieren, an dem bereits bestimmte Typen von Gas- oder Ölheizung angeschlossen ist.
Um einen Kaminofen an solch einen Schornstein zu montieren benötigen Sie die Zustimmung Ihres
Bezirksschornsteinfegermeisters und es muss eine Schornsteinberechnung nach EN 13384 vorliegen.
Morsø Jernstøberi A/S übernimmt keine Verantwortung für die Installation eines Kamino-
fens an einem Schornstein an dem bereits eine Gas- oder Ölheizung installiert ist.
Ein moderner eektiver Kaminofen stellt an Ihren Schornstein höhere Anforderungen. Lassen Sie
deshalb den Schornstein vom Schornsteinfeger begutachten. Der freie Querschnitt des Schorn-
steins muss den nationalen und örtlichen Bestimmungen genügen. Doch im Allgemeinen muss bei
Kaminöfen die Lichtönung mindestens 175 cm² groß sein. Bei einer zu großen Lichtönung ist
zu viel Energie erforderlich, um den Schornstein so aufzuwärmen, dass ein annehmbarer Schorn-
steinzug entsteht. Handelt es sich um einen gemauerten Schornstein mit größerer Lichtönung,
wird empfohlen, eine isolierende Schornsteinverrohrung mit dem richtigen Durchmesser einzu-
setzen. Dies führt zu verbessertem Schornsteinzug und damit wirtschaftlicherem Heizen.
Für die Höhe des Schornsteins gibt es keine besonderen Bestimmungen, jedoch sollte er so hoch
sein, dass genügend Schornsteinzug entsteht und es zu keiner Rauchbelästigung kommt. In der
Regel ist der Schornsteinzug dann zufriedenstellend, wenn der Schornstein 4 Meter Höhe über
dem Ofen und mindestens 80 cm Höhe über dem Dachrst aufweist. Wird der Schornstein an
der Seite des Hauses angebracht, sollte seine Spitze nie niedriger sein als der Dachrst oder der
höchste Punkt des Daches. Beachten Sie, dass bei Reetdächern für das Anbringen von Schorn-
steinen oft nationale und örtliche Bestimmungen gelten. Siehe Abschnitt 1.9.
Schornstein und Rauchrohr sind mit Reinigungstüren zu versehen. Die Größe der Reini-
gungstür im Schornstein muss mindestens der Lichtönung des Schornsteins entsprechen.
Der Schornstein muss für eine Inspektion von außen zugänglich sein und der Zugang zur
Reinigungstür und zum Schornstein muss möglich sein, wenn von oben gereinigt werden
soll (z.B. Stahlschornsteine).