Teil 2
14 - Sattel und Sattelstütze/Gepäckträger
Sattel und Sattelstütze
Der Sattel sollte waagerecht, evtl. leicht nach hinten geneigt, eingestellt sein. Die Sattelneigung ist eine
subjektive Sache; man kann nur nach einer längeren Tour die bequemste Sitzposition herausfinden.
Die Sattelhöhe sollte so eingestellt sein, dass die Ferse bei fast gestrecktem Bein mittig auf ein unten stehendes
Pedal gestellt werden kann. In dieser Sitzposition sollte man auch noch mit den Fußspitzen den Boden berühren
können.
Die Höhenverstellung kann nach dem Lösen des
Verschlusses (Bild 1) vorgenommen werden.
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Die Patentsattelstütze (Bild 3) ermöglicht nach Lösen
der Klemmschraube, die Sattelneigung und die Posi-
tion in Fahrtrichtung zu verändern.
Die Sattelstütze muss mindestens bis
zur Markierung (Bild 2) im Sitzrohr
stecken, das heißt, die Markierung darf
nicht sichtbar sein - Bruchgefahr!
Alle zur Satteleinstellung gelösten Schrauben müssen wieder sorgfältig festgezogen werden.
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Die zulässige maximale Tragfähigkeit des Gepäckträgers (siehe Kennzeichnung auf Gepäckträger) darf nicht
überschritten werden. Es ist nicht zulässig Änderungen am Gepäckträger vorzunehmen. Eine gleichmäßige
Verteilung der Last über beide Seiten des Gepäckträgers mit tiefliegendem Schwerpunkt wirkt sich positiv auf
das Fahrverhalten, insbesondere beim Bremsen und Steuern aus. Verwenden Sie keine losen Gurte zum
Befestigen der Ladung, da sich herabhängende Enden im Hinterrad verfangen könnten. Positionieren Sie Ihre
Ladung so, dass Reflektoren oder Leuchten nicht verdeckt werden.
Gepäckträger