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TRANSPORT IN BEHIN-
DERTENTRANSPORT-
KRAFTWAGEN (BTW)
☞ Hinweis:
Wir empfehlen für den Transport
in Fahrzeugen den Rollstuhl zu
verlassen und auf einer geeigneten
Sitzfläche Platz zu nehmen.
Ist ein Transport im Rollstuhl unum-
gänglich, so muss der Rollstuhl Rück-
haltesysteme nach DIN 75078 Teil 2
vorweisen.
Das Transportfahrzeug (BTW) muss
eine Ausrüstung für den Transport von
Rollstühlen nach DIN 75078 Teil 1 be-
sitzen.
In dieser Norm wird ein „Kraftknoten-
System“ beschrieben. Bei diesem Sys-
tem wird die Einheit von Rollstuhl und
Benutzer im Behindertentransport-
fahrzeug gesichert. Unterteilt wird
das System in zwei Komponenten:
– PersonenRückhalteSystem (PRS)
– RollstuhlRückhalteSystem (RRS)
Das Rückhaltesystem sollte folgende
technische Anforderungen erfüllen:
– Gurtlauf des PRS im Becken- und
Schulterbereich mit möglichst ge-
ringem Verletzungsrisiko der inne-
ren Organe.
– Einfache, eindeutige und schnelle
Bedienbarkeit durch den Fahr-
dienst und gute Zugänglichkeit im
Transportfahrzeug.
Beim Kraftknotensystem handelt es
sich um ein festes, nachrüstbares Ele-
ment am Rollstuhl, an dem das PRS
und das RRS zusammenlaufen.
Diese Anforderungen erfüllt ein 4-
Punkt-System, das aus 2 vorderen ge-
normtem Schlosszungen für Spannre-
traktor und 2 hinteren genormtem
Schlosszungen für Spannretraktor und
Beckenhaltegurt besteht.
Der Beckenhaltegurt muss längenver-
stellbar und mit einer Schlosszunge
zur Aufnahme des fahrzeugfestem
Schrägschultergurt ausgerüstet sein.
Die genormtem Schlosszungen sind ei-
nerseits mit dem Rollstuhl, anderseits
mit Abspannösen oder Lochraster
durch zugelassene Gurtretraktoren
verbunden, die im Fahrzeugboden
entsprechend DIN 75078 Teil 1 einge-
lassen werden.
Das Rückhaltesystem bietet eine aus-
reichende Sicherheit nur bei norma-
len Vehrkehrssituationen (scharfen
Bremsmanövern u. ä.) und nicht bei
Kollisionen außerhalb der in der Norm
festgelegten Prüfwerte. Insbesondere
nicht bei einem Heckaufprall.