b Die Verträglichkeitspegel in den ISM-
Frequenzbändern zwischen 150 kHz
und 80 MHz und im Frequenzbereich
von 80 MHz bis 2,7 GHz sollen die
Wahrscheinlichkeit verringern, dass mobile/
tragbare Kommunikationsgeräte Störungen
verursachen können, wenn sie versehentlich in
Patientenbereiche gebracht werden. Aus diesem
Grund wurde ein zusätzlicher Faktor von 10/3 in
die Formeln aufgenommen, die zur Berechnung
des empfohlenen Abstandes für Sender in
diesen Frequenzbereichen verwendet werden.
c Die Feldstärke stationärer Sender, z.B. von
Mobilfunkstationen, Amateurfunkgeräten
sowie Radio- und Fernsehsendern,
lässt sich nicht genau vorhersagen. Zur
Bestimmung der Einstrahlung durch
stationäre Hochfrequenzsender kann
eine elektromagnetische Standortprüfung
durchgeführt werden. Wenn die gemessene
Feldstärke am Betriebsort des Modells
PG-IRT1603 Infrarot-Thermometer
über dem vorgenannten Hochfrequenz-
Verträglichkeitspegel liegt, ist der Betrieb des
Modells PG-IRT1603 Infrarot-Thermometer
zu überwachen. Bei ungewöhnlichem
Betriebsverhalten sind Zusatzmaßnahmen
erforderlich, z. B. eine Neuausrichtung oder
Umstellung des Modells PG-IRT1603 Infrarot-
Thermometer.
d Oberhalb des Frequenzbereichs von 150 kHz
bis 80 MHz müssen die Feldstärken unter 3 V/m
betragen.
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