Die Batterien können nur in vollständig entladenem Zustand in die
Altbatterie-Sammelgefäße bei Handel und öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträgern gegeben werden; Batterien sind regelmäßig dann
vollständig entladen, wenn das übliche Gebrauchsende erreicht ist,
insbesondere dann, wenn wegen unzureichender Batterieleistung
Funktionsbeeinträchtigungen einsetzen.
Bei nicht vollständig entladenen Batterien muß Vorsorge
gegen Kurzschlüsse getroffen werden. Dies kann z.B.
geschehen, indem die Pole der Batterien mit Klebestrei-
fen isoliert werden.
Auch nach Ablauf der Garantiezeit überprüfen wir gern Ihr Gerät sach-
gerecht und schnell. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an die umseitigen
Telefonnummern.